Aktuelle Stellungnahmen

Ergänzend zu den vorgebrachten Stellungnahmen der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) vom 26.01.2024 und 20.02.2024 zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Privathochschulgesetzes (PrivHG), ist im Hinblick auf die Gewährleistung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit des Rektorats zu dem im Ministerialentwurf vorgesehenen § 5 PrivHG auszuführen:
Vorbemerkung: Aus Sicht der PMU verfolgt die vorliegende Novelle für den Sektor der Privathochschulen zwei wesentliche Stoßrichtungen. Zum einen wird die Bedeutung wissenschaftlicher Integrität und guter wissenschaftlicher Praxis gestärkt. Dies wird seitens der PMU ausdrücklich begrüßt. Zum zweiten scheinen viele der vorgesehenen Änderungen der Aufrollung des Verfahrens zur Verlängerung der Institutionellen Akkreditierung der Sigmund-Freud-Privatuniversität zu folgen. Aus Sicht der PMU ist es nicht nachvollziehbar und kann sachlich nicht gerechtfertigt werden, dass ein Einzelfall dazu führen soll, grundlegende Rahmenbedingungen für den gesamten Sektor der Privatuniversitäten in dem Ausmaß zu verschärfen, welches der Gesetzesentwurf in seiner momentanen Fassung vorsieht. Die PMU betrachtet die vorgeschlagenen Maßnahmen als überschießend und erkennt dabei keine Deckung in den durch die Gesetzesmaterialien festgelegten Zielen. Des Weiteren wird in den Gesetzesmaterialien nicht objektiv nachvollziehbar dargelegt, worin das öffentliche Interesse an den vorgeschlagenen Maßnahmen besteht.
Zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt der Vorstand der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) nach eingehender Konsultation der ÖPUKArbeitsgruppen „Recht“ und „Qualitätssicherung“, in denen Fachleute aller Privatuniversitäten und -hochschulen vertreten sind, wie folgt Stellung: Allgemeine Vorbemerkung- Die ÖPUK lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf mit aller Deutlichkeit ab. Errepräsentiert einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Autonomie privater Universitäten und Hochschulen, mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit sowie akademische Freiheit signifikant zu beschränken. Des Weiteren bestreitet die ÖPUK das öffentliche Interesse an dieser Maßnahme sowie auch (und vor allem) ihre Geeignetheit und Adäquanz. Erläuterung der Ablehnung im Detail
Die Central European University hat den Gesetzesentwurf bereits umfassend im Rahmen der Stellungnahme zu der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) und der Stellungnahme der AG Recht der ÖPUK kommentiert. Im Lichte der drakonischen Einschnitte, und der umfassenden Beeinträchtigung der Gesellschafterstruktur, die mit der Neufassung des §5 PrivHG einher ginge, halten wir es für notwendig, auf die damit verbundenen Probleme nochmals gesondert hinzuweisen.
Zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt die JAM MUSIC LAB Privatuniversität gerne Stellung: Die Bundesregierung beabsichtigt die Einbringung eines Gesetzesvorschlags als Regierungsvorlage, mit welchem u.A. das Privathochschulgesetz geändert werden soll. Die JAM LAB MUSIC Privatuniversität wird von diesen Änderungen massiv betroffen sein, da sie eine der wenigen Privatuniversitäten in Österreich ist, die tatsächlich ausschließlich privat finanziert sind. Trägereinrichtung der JAM LAB MUSIC Privatuniversität ist eine privatwirtschaftlich organisierte GmbH, an der der Bund nicht, und die Stadt Wien nur indirekt mit weniger als zwei Prozent des Stammkapitals beteiligt ist. Die bisherigen Anlaufverluste der Universität wurden ausschließlich von den privaten Gesellschaftern getragen.
Die Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Änderung des Privathochschulgesetzes und übermittelt diese innerhalb offener Frist wie folgt, wobei wir uns auf eine einzige – freilich aus unserer Sicht nicht nur wesentliche, sondern in erster Linie misslungene und hochschulpolitisch fatale – Passage des übermittelten Gesetzesentwurfes beschränken.
Allgemeine Vorbemerkung: Die ÖPUK erneuert ihre bereits im Mai 2023 im Zuge der Begutachtung des „Bundesgesetzes über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transforma¬tion“ geäußerte Kritik an der gesetzlichen Mischform der I:TU zwischen öffentlich- und privatrecht¬licher Hochschule. So wird die Rechtsbeziehung zwischen Studierenden und Hochschule einerseits als „privatrechtlicher Natur“ (§ 5 Abs. 1) normiert, Rechtsaufsicht (§ 7) und Finanzierung (§§ 14 f) sind aber andererseits öffentlich-rechtlicher Natur, auch die Verleihung und der Widerruf akademischer Grade sowie die Nostrifizierung erfolgen hoheitlich (§ 9 Abs. 1).
Anregungen der Privatuniversitäten-Konferenz für konkrete Änderungen im Zuge des Begutachtungsverfahrens im Überblick
Die 16 heimischen Privatuniversitäten kamen gut durch die Pandemiezeit und verzeichnen im Studienjahr 2020/21 mit 18.221 Studierenden einen Anstieg von 11,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der neu gewählte Vorstand der ÖPUK präsentiert die Ziele für die nächsten vier Jahre.
Zur internationalen Rekrutierung für den österreichischen Hochschul- und Forschungsraum in Corona-Zeiten: Bei der Fachtagung „Recruiting International Potential for Austrian Higher Education Institutes: Obstacles and Opportunities during the New (Ab)Normal“ haben zu Beginn der Woche Vertreter*innen aus dem Tertiärbereich zu den wichtigsten Themen internationaler akademischer Mobilität in COVID- 19 Zeiten konferiert und diskutiert.