Aktuelle Stellungnahmen

Anregungen der Privatuniversitäten-Konferenz für konkrete Änderungen im Zuge des Begutachtungsverfahrens im Überblick
Die 16 heimischen Privatuniversitäten kamen gut durch die Pandemiezeit und verzeichnen im Studienjahr 2020/21 mit 18.221 Studierenden einen Anstieg von 11,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der neu gewählte Vorstand der ÖPUK präsentiert die Ziele für die nächsten vier Jahre.
Zur internationalen Rekrutierung für den österreichischen Hochschul- und Forschungsraum in Corona-Zeiten: Bei der Fachtagung „Recruiting International Potential for Austrian Higher Education Institutes: Obstacles and Opportunities during the New (Ab)Normal“ haben zu Beginn der Woche Vertreter*innen aus dem Tertiärbereich zu den wichtigsten Themen internationaler akademischer Mobilität in COVID- 19 Zeiten konferiert und diskutiert.
Die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz nimmt Stellung zu dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002 - UG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz - HS-QSG und das Hochschulgesetz 2005 - HG geändert werden soll.
Die ÖPUK ist Mitglied in der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität und wirkt aktiv an der Weiterentwicklung der Integrität und Ethik in der Wissenschaft mit. Mit 14. Oktober wurde der aktuelle Praxisleitfaden zur Integrität und Ethik in der Wissenschaft von allen in der Österreichischen Hochschulkonferenz (HSK) vertretenen Sektoren einstimmig beschlossen. Die Richtlinie spiegelt weitgehend die bestehende Praxis an österreichischen Privatuniversitäten wieder, ist aber insbesondere für neue Hochschulen eine wertvolle Orientierung.
Die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) kritisiert das geplante Bundesgesetz zur Neuregelung der Hochschul-Qualitätssicherung und fordert Maßnahmen für eine klare Differenzierung zwischen Privathochschule und Privatuniversität.
Faire Wettbewerbsbedingungen, Qualitätssicherungsverfahren für den gesamten Hochschulsektor sowie Gleichbehandlung beim Zugang zu öffentlichen Förderungen. Diese und weitere Empfehlungen sollen dazu beitragen, den tertiären Bildungssektor transparenter zu gestalten.
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz zur Registrierung grenzüberschreitender Studien in Österreich (§ 27 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz) aufgehoben. Die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) begrüßt diese aus ihrer Sicht längst überfällige Entscheidung der Verfassungsrichter und hofft auf eine fairere Regelung im Interesse der österreichischen Hochschulentwicklung.