Geschichte der privatrechtlich organisierten Universitäten

Geschichte

Die ersten Privatuniversitäten in Österreich wurden ab 2000 gegründet. Mit dem Bundesgesetz 1999 über die Akkreditierung von Privathochschulen wurde der Hochschulsektor diversifiziert und die rechtliche Basis für privatrechtlich organisierte Universitäten geschaffen.

Seit der Jahrtausendwende ist der Sektor dynamisch gewachsen. 2020 überstieg die Zahl der Studierenden an Privatuniversitäten erstmals jene an Pädagogischen Hochschulen. Das neue Privathochschulgesetz (PrivHG) löste das alte Gesetz ab und ergänzte den Sektor um den Begriff „Privathochschule“. Jede Privatuniversität benötigt eine Erst- und Reakkreditierung durch die unabhängige, staatseigene Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria), welche die Qualität von Forschung und Lehre sichert.

Merkmale

Der Begriff Privatuniversität ist dabei insofern irreführend, als nicht die private Finanzierung, sondern die privatrechtliche Organisation gemeint ist. Das bedeutet, dass für diese Universitäten ein Bundesfinanzierungsverbot besteht, sie einen Ausbildungsvertrag mit ihren Studierenden abschließen und ihre Angestellten und Forschenden Privatangestellte sind.

Dabei sind die Universitäten rechtlich unterschiedlich organisiert, es gibt sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige Träger. Heute ergänzt der Sektor mit 17 privatrechtlich organisierten Universitäten und 2 privatrechtlich organisierten Hochschulen den österreichischen Hochschulsektor und trägt wesentlich zu dessen Diversifizierung bei. Er bietet eine markt- und bedarfsorientierte Ausbildung in innovativen Bereichen. Die kontinuierliche interne und externe Evaluierung von Lehre und Forschung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) gewährleistet eine Ausbildungsqualität, die internationalen Standards entspricht. Dies eröffnet den AbsolventInnen vielfältige Chancen auf dem (internationalen) Arbeitsmarkt.

Zahlen

Der Sektor der Privatuniversitäten stellt rund 29% der Medizinausbildungsplätze in Österreich und deckt 27% der künstlerisch-musikalisch-darstellenden Ausbildung ab. Drei Privatuniversitäten unterrichten ausschließlich auf Englisch (Webster, Modul, CEU).

Mit rund 21.000 Studierenden hat dieser Hochschulsektor einen Marktanteil von 5 %. Die privatrechtlich organisierten Universitäten tragen wesentlich zum österreichischen Bildungsexport bei: Der Anteil internationaler Studierender ist mit 51% höher als bei den Fachhochschulen und öffentlichen Universitäten. Außerdem ist die Zahl der an privatrechtlich organisierten Universitäten eingeschriebenen Studierenden in den letzten Jahren um 50 % gestiegen.

Seitdem privatrechtlich organisierte Universitäten Zugang zu den kompetitiven Forschungsförderungsprogrammen des Bundes haben, konnten ForscherInnen an österreichischen, privatrechtlich organisierten Universitäten außerdem bereits mehrere bemerkenswerte Erfolge erzielen. Darüber hinaus wurden bereits im Jahr 2014 durch die Einbeziehung der Studierenden an privatrechtlich organisierten Universitäten in die österreichische Hochschülerschaft (ÖH) sowie durch die Aufnahme der privatrechtlich organisierten Universitäten in die Delegiertenversammlung des FWF (2015) und in die NQR-Steuerungsgruppe (2016) weitere wichtige Schritte für die Entwicklung des privatrechtlich organisierten Hochschulsektors in Österreich gesetzt.