Der Privatuniversitäten-Sektor

Die Privatuniversitäten bemühen sich aktiv um eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards im österreichischen Hochschulwesen. Die Pflicht zur Akkreditierung und regelmäßigen Re-Akkreditierung von Privatuniversitäten ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu staatlichen Universitäten. Die Privatuniversitäten, bzw. die im Jahr 2009 gegründete Privatuniversitäten-Konferenz (ÖPUK), nehmen in fast allen Arbeitsgruppen, die sich mit der Entwicklung des österreichischen Hochschulwesens beschäftigen, teil.

  • Eine eigene Rechtsvorschrift regelt das Privathochschulgesetz. Mehr dazu lesen Sie HIER
  • Um in Österreich als Privatuniversität tätig zu sein, bedarf es gemäß Privathochschulgesetz einer Akkreditierung durch die AQ Austria. Die Erstakkreditierung bezieht sich sowohl auf die Institution selbst, als auch auf die zu diesem Zeitpunkt beantragten Studiengänge. Weitere Infos dazu gibt es HIER
  • Die Privathochschul-Akkreditierungsverordnung (PrivH-AkkVO) gibt die Regelungen vor, die notwendig sind, um ein Studium dem Qualitätstest zu unterziehen. Mehr dazu lesen Sie HIER
  • Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet. HIER lesen Sie mehr


Europaweit betrachtet gibt es ein breites Spektrum an Privatuniversitäten: Universalistische Privatuniversitäten (ca. 40 Prozent der Studierenden), schwerpunktbezogene Privatuniversitäten (ca. 40 Prozent der Studierenden), spezialisierte Privatuniversitäten (ca. 20 Prozent der Studierenden). Das konkrete Studienangebotsspektrum sowie die Zuschnitte der Privatuniversitäten sind somit ausgesprochen vielfältig. Mittlerweile gehen europaweit rund 7 Prozent aller Universitätsstudierenden an eine Privatuniversität.