Stellungnahme der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert

Ergänzend zu den vorgebrachten Stellungnahmen der Österreichischen
Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) vom 26.01.2024 und 20.02.2024 zu dem vorliegenden
Gesetzesentwurf zur Änderung des Privathochschulgesetzes (PrivHG), ist im Hinblick auf die
Gewährleistung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit des Rektorats zu dem im
Ministerialentwurf vorgesehenen § 5 PrivHG auszuführen:

Stellungnahme der Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert

Vorbemerkung: Aus Sicht der PMU verfolgt die vorliegende Novelle für den Sektor der Privathochschulen zwei wesentliche Stoßrichtungen. Zum einen wird die Bedeutung wissenschaftlicher Integrität und guter wissenschaftlicher Praxis gestärkt. Dies wird seitens der PMU ausdrücklich begrüßt. Zum zweiten scheinen viele der vorgesehenen Änderungen der Aufrollung des Verfahrens zur Verlängerung der Institutionellen Akkreditierung der Sigmund-Freud-Privatuniversität zu folgen. Aus Sicht der PMU ist es nicht nachvollziehbar und kann sachlich nicht gerechtfertigt werden, dass ein Einzelfall dazu führen soll, grundlegende Rahmenbedingungen für den gesamten Sektor der Privatuniversitäten in dem Ausmaß zu verschärfen, welches der Gesetzesentwurf in seiner momentanen Fassung vorsieht. Die PMU betrachtet die vorgeschlagenen Maßnahmen als überschießend und erkennt dabei keine Deckung in den durch die Gesetzesmaterialien festgelegten Zielen. Des Weiteren wird in den Gesetzesmaterialien nicht objektiv nachvollziehbar dargelegt, worin das öffentliche Interesse an den vorgeschlagenen Maßnahmen besteht.

Universitätsprofessor*in für Klang und Intermedia an der GMPU

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An der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik (GMPU) in Klagenfurt am Wörthersee gelangt ab 01.10.2024 eine Stelle als Universitätsprofessor*in für Klang und Intermedia in Form eines teilzeitbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnisses (20 Wochenstunden entsprechen 50%, perspektivische Option auf Stundenerhöhung) befristet auf 5 Jahre zur Besetzung. Nach positiver Evaluierung besteht die Möglichkeit auf eine Entfristung der Professur.