PMU feiert 1000sten Humanmedizin-Abschluss
Salzburg (OTS) – Bei der jährlichen Graduierungsfeier am Standort Nürnberg vergangenen Freitag verzeichnete die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) den insgesamt 1000sten Abschluss ihres Humanmedizin-Studiums. Kommenden Freitag, 20. September, erfolgt die Dekretverleihung zur „Dr.in med. univ.“ bzw. zum „Dr. med. univ.“ für die Absolvent*innen in Salzburg. Seit dessen Start im Herbst 2003 in Salzburg haben dann an beiden Standorten in Summe 1076 Personen ihr Humanmedizin-Studium an der PMU erfolgreich abgeschlossen. Anfang September ist der neue Jahrgang gestartet, die Bewerbung für das Studienjahr 2025/2026 ist ab 07. Oktober möglich.
Neues Forschungsportal bietet spannende Einblicke in Forschungslandschaft der PMU und ihrer Kliniken
Mit der Live-Schaltung des PMU-Forschungsportals (https://pure.pmu.ac.at/de/) hat die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) ihr neues Forschungsinformationssystem PURE erfolgreich implementiert. Das neue System entspricht den international geforderten Standards von Universitäten an wissenschaftliche Datensammlung und -verarbeitung und löst die bisherige Forschungsdatenbank PMU-SQUID ab.
62. ÖPUK-Generalversammlung an der PMU
Am 11. März 2024 fand an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Salzburg die 62. Generalversammlung der ÖPUK statt, als Gäste präsentierten die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Recht (Markus Grimberger, ABPU) und Qualitätsmanagement (Mario Prast, PMU) die Arbeit der beiden Expertengremien der Privatuniversitäten.
Stellungnahme der Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert
Vorbemerkung: Aus Sicht der PMU verfolgt die vorliegende Novelle für den Sektor der Privathochschulen zwei wesentliche Stoßrichtungen. Zum einen wird die Bedeutung wissenschaftlicher Integrität und guter wissenschaftlicher Praxis gestärkt. Dies wird seitens der PMU ausdrücklich begrüßt. Zum zweiten scheinen viele der vorgesehenen Änderungen der Aufrollung des Verfahrens zur Verlängerung der Institutionellen Akkreditierung der Sigmund-Freud-Privatuniversität zu folgen. Aus Sicht der PMU ist es nicht nachvollziehbar und kann sachlich nicht gerechtfertigt werden, dass ein Einzelfall dazu führen soll, grundlegende Rahmenbedingungen für den gesamten Sektor der Privatuniversitäten in dem Ausmaß zu verschärfen, welches der Gesetzesentwurf in seiner momentanen Fassung vorsieht. Die PMU betrachtet die vorgeschlagenen Maßnahmen als überschießend und erkennt dabei keine Deckung in den durch die Gesetzesmaterialien festgelegten Zielen. Des Weiteren wird in den Gesetzesmaterialien nicht objektiv nachvollziehbar dargelegt, worin das öffentliche Interesse an den vorgeschlagenen Maßnahmen besteht.
570.000 Euro: PMU vergibt Förderstipendien an Humanmedizin- und Pharmaziestudierende
Salzburg (OTS) – Die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) in Salzburg vergibt jährlich Förderstipendien nach sozialen Kriterien an Studierende der Humanmedizin und der Pharmazie. Für das laufende Studienjahr 2023/2024 hat die Universität nun Stipendien in Gesamthöhe von 570.350 Euro ausbezahlt. Die 105 Empfängerinnen und Empfänger erhalten damit im Schnitt 5.804 bzw. 4.747 Euro als Zuschuss zu ihren Studiengebühren.
PMU als erste österreichische Privatuniversität für mehr als sechs Jahre reakkreditiert
Salzburg (OTS) – Als Privatuniversität ist die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätsüberprüfung durch die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzte Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria) zu unterziehen. Im Zuge eines umfangreichen, mehrmonatigen Prozesses werden bei diesen Überprüfungen durch ein Team internationaler Gutachterinnen und Gutachter Lehrangebot und Forschung, Entwicklungsplan, Personal, Finanzierung, räumliche und technische Infrastruktur und vieles mehr unter die Lupe genommen. Die Überprüfungsprozesse werden grundsätzlich alle sechs Jahre durchgeführt, wobei ab der zweiten Reakkreditierung die Möglichkeit einer längeren Frist – konkret: bis zu 12 Jahren – besteht. Bis dato wurde diese Möglichkeit von der AQ Austria allerdings noch nie ausgeschöpft.