Stellungnahme der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert

Ergänzend zu den vorgebrachten Stellungnahmen der Österreichischen
Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) vom 26.01.2024 und 20.02.2024 zu dem vorliegenden
Gesetzesentwurf zur Änderung des Privathochschulgesetzes (PrivHG), ist im Hinblick auf die
Gewährleistung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit des Rektorats zu dem im
Ministerialentwurf vorgesehenen § 5 PrivHG auszuführen:

Stellungnahme der Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert

Vorbemerkung: Aus Sicht der PMU verfolgt die vorliegende Novelle für den Sektor der Privathochschulen zwei wesentliche Stoßrichtungen. Zum einen wird die Bedeutung wissenschaftlicher Integrität und guter wissenschaftlicher Praxis gestärkt. Dies wird seitens der PMU ausdrücklich begrüßt. Zum zweiten scheinen viele der vorgesehenen Änderungen der Aufrollung des Verfahrens zur Verlängerung der Institutionellen Akkreditierung der Sigmund-Freud-Privatuniversität zu folgen. Aus Sicht der PMU ist es nicht nachvollziehbar und kann sachlich nicht gerechtfertigt werden, dass ein Einzelfall dazu führen soll, grundlegende Rahmenbedingungen für den gesamten Sektor der Privatuniversitäten in dem Ausmaß zu verschärfen, welches der Gesetzesentwurf in seiner momentanen Fassung vorsieht. Die PMU betrachtet die vorgeschlagenen Maßnahmen als überschießend und erkennt dabei keine Deckung in den durch die Gesetzesmaterialien festgelegten Zielen. Des Weiteren wird in den Gesetzesmaterialien nicht objektiv nachvollziehbar dargelegt, worin das öffentliche Interesse an den vorgeschlagenen Maßnahmen besteht.

Stellungnahme des Vorstands der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen

Zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt der Vorstand der Österreichischen
Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) nach eingehender Konsultation der ÖPUKArbeitsgruppen „Recht“ und „Qualitätssicherung“, in denen Fachleute aller
Privatuniversitäten und -hochschulen vertreten sind, wie folgt Stellung: Allgemeine Vorbemerkung-
Die ÖPUK lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf mit aller Deutlichkeit ab. Errepräsentiert
einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Autonomie privater Universitäten und
Hochschulen, mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit sowie akademische Freiheit
signifikant zu beschränken. Des Weiteren bestreitet die ÖPUK das öffentliche Interesse an
dieser Maßnahme sowie auch (und vor allem) ihre Geeignetheit und Adäquanz.
Erläuterung der Ablehnung im Detail

Stellungnahme der Central European University (CEU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen

Die Central European University hat den Gesetzesentwurf bereits umfassend im Rahmen der
Stellungnahme zu der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) und der
Stellungnahme der AG Recht der ÖPUK kommentiert. Im Lichte der drakonischen Einschnitte, und
der umfassenden Beeinträchtigung der Gesellschafterstruktur, die mit der Neufassung des
§5 PrivHG einher ginge, halten wir es für notwendig, auf die damit verbundenen Probleme
nochmals gesondert hinzuweisen.

Stellungnahme der JAM MUSIC LAB Privatuniversität zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen

Zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt die JAM MUSIC LAB Privatuniversität gerne Stellung:
Die Bundesregierung beabsichtigt die Einbringung eines Gesetzesvorschlags als Regierungsvorlage, mit welchem u.A. das Privathochschulgesetz geändert werden soll.
Die JAM LAB MUSIC Privatuniversität wird von diesen Änderungen massiv betroffen sein, da
sie eine der wenigen Privatuniversitäten in Österreich ist, die tatsächlich ausschließlich privat
finanziert sind. Trägereinrichtung der JAM LAB MUSIC Privatuniversität ist eine
privatwirtschaftlich organisierte GmbH, an der der Bund nicht, und die Stadt Wien nur indirekt
mit weniger als zwei Prozent des Stammkapitals beteiligt ist. Die bisherigen Anlaufverluste der
Universität wurden ausschließlich von den privaten Gesellschaftern getragen.

Stellungnahme der Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen

Die Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur
Änderung des Privathochschulgesetzes und übermittelt diese innerhalb offener Frist wie folgt,
wobei wir uns auf eine einzige – freilich aus unserer Sicht nicht nur wesentliche, sondern in erster
Linie misslungene und hochschulpolitisch fatale – Passage des übermittelten Gesetzesentwurfes
beschränken.