Stellungnahme des Vorstands der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen

Zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt der Vorstand der Österreichischen
Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) nach eingehender Konsultation der ÖPUKArbeitsgruppen „Recht“ und „Qualitätssicherung“, in denen Fachleute aller
Privatuniversitäten und -hochschulen vertreten sind, wie folgt Stellung: Allgemeine Vorbemerkung-
Die ÖPUK lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf mit aller Deutlichkeit ab. Errepräsentiert
einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Autonomie privater Universitäten und
Hochschulen, mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit sowie akademische Freiheit
signifikant zu beschränken. Des Weiteren bestreitet die ÖPUK das öffentliche Interesse an
dieser Maßnahme sowie auch (und vor allem) ihre Geeignetheit und Adäquanz.
Erläuterung der Ablehnung im Detail

Stellungnahme der JAM MUSIC LAB Privatuniversität zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen

Zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt die JAM MUSIC LAB Privatuniversität gerne Stellung:
Die Bundesregierung beabsichtigt die Einbringung eines Gesetzesvorschlags als Regierungsvorlage, mit welchem u.A. das Privathochschulgesetz geändert werden soll.
Die JAM LAB MUSIC Privatuniversität wird von diesen Änderungen massiv betroffen sein, da
sie eine der wenigen Privatuniversitäten in Österreich ist, die tatsächlich ausschließlich privat
finanziert sind. Trägereinrichtung der JAM LAB MUSIC Privatuniversität ist eine
privatwirtschaftlich organisierte GmbH, an der der Bund nicht, und die Stadt Wien nur indirekt
mit weniger als zwei Prozent des Stammkapitals beteiligt ist. Die bisherigen Anlaufverluste der
Universität wurden ausschließlich von den privaten Gesellschaftern getragen.

Stellungnahme der Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen

Die Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU) dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur
Änderung des Privathochschulgesetzes und übermittelt diese innerhalb offener Frist wie folgt,
wobei wir uns auf eine einzige – freilich aus unserer Sicht nicht nur wesentliche, sondern in erster
Linie misslungene und hochschulpolitisch fatale – Passage des übermittelten Gesetzesentwurfes
beschränken.

Stellungnahme der ÖPUK zum Entwurf eines Bundesgesetzes über das Institute of Digital Sciences Austria (alias: I:TU)

Allgemeine Vorbemerkung:

Die ÖPUK erneuert ihre bereits im Mai 2023 im Zuge der Begutachtung des „Bundesgesetzes über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transforma¬tion“ geäußerte Kritik an der gesetzlichen Mischform der I:TU zwischen öffentlich- und privatrecht¬licher Hochschule. So wird die Rechtsbeziehung zwischen Studierenden und Hochschule einerseits als „privatrechtlicher Natur“ (§ 5 Abs. 1) normiert, Rechtsaufsicht (§ 7) und Finanzierung (§§ 14 f) sind aber andererseits öffentlich-rechtlicher Natur, auch die Verleihung und der Widerruf akademischer Grade sowie die Nostrifizierung erfolgen hoheitlich (§ 9 Abs. 1).