Stellungnahme der ÖPUK zum Entwurf eines Bundesgesetzes über das Institute of Digital Sciences Austria (alias: I:TU)
Allgemeine Vorbemerkung:
Die ÖPUK erneuert ihre bereits im Mai 2023 im Zuge der Begutachtung des „Bundesgesetzes über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transforma¬tion“ geäußerte Kritik an der gesetzlichen Mischform der I:TU zwischen öffentlich- und privatrecht¬licher Hochschule. So wird die Rechtsbeziehung zwischen Studierenden und Hochschule einerseits als „privatrechtlicher Natur“ (§ 5 Abs. 1) normiert, Rechtsaufsicht (§ 7) und Finanzierung (§§ 14 f) sind aber andererseits öffentlich-rechtlicher Natur, auch die Verleihung und der Widerruf akademischer Grade sowie die Nostrifizierung erfolgen hoheitlich (§ 9 Abs. 1).