I. Einleitung
‚Private Hochschule‘ als neue Hochschulkategorie und Hochschulplan 2030
Mit der Novellierung des Privatuniversitätengesetzes und der Entwicklung des Hochschulplans 2030 werden im Jahr 2020 Weichenstellungen für zentrale künftige Entwicklung des österreichischen Hochschulsystems vorgenommen.
- Mit der Einführung der neuen Kategorie ‘Private Hochschule‘ und in diesem Zusammenhang der Überleitung des Privatuniversitätengesetzes in ein Privathochschulgesetz (PrivHG) wird das österreichische Hochschulsystem im privaten Sektor nicht nur institutionell ergänzt, sondern auch suggeriert, dass die bestehenden Typen in ihren Profilen und in ihrer Aufgabenerfüllung justiert werden. Dies bleibt vorerst deutungsoffen. Die institutionelle Ergänzung ist nicht konzeptionell unterfüttert; die Uneindeutigkeit des Begriffs wird im PrivHG festgeschrieben. Die Kategorie führt keinen neuen „Hochschultyp“ ein, der von den bestehenden Hochschultypen Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule definitorisch abgegrenzt ist. Die einzige für eine typologische Definition hilfreiche Bestimmung liegt in der fehlenden Möglichkeit, Doktoratsstudiengänge anzubieten, ein bildungspolitischer Auftrag an die private Hochschule existiert bis dato nicht.
- Die institutionelle Ergänzung „Privathochschule“ wird auch in die Überlegungen zum Hochschulplan 2030 einfließen, in bisherigen Entwicklungsarbeiten ist sie noch nicht berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand enthält der Hochschulplan Zielformulierungen und Planungen zu grundsätzlichen Fragen der Hochschulbildung (anzustrebende Akademisierungsquote; Verhältnis von berufsorientierter und wissenschafts[1]orientierter Hochschul(aus)bildung) und zur Entwicklung des Hochschulsystems in quantitativer Hinsicht (Zahl der Hochschulen), in organisatorischer Hinsicht (Rolle und Auftrag der Hochschulsektoren; gemeinsame/getrennte Regulierung der Hochschulsektoren).
Für die Privatuniversitäten bedeutet dies, dass die Weichenstellungen für die Entwicklung des Hochschulsystems und seiner Hochschulen in den kommenden Jahren unter erheblichen Unklarheiten über die Ausrichtung des privaten Sektors vorgenommen werden. Ein unklarer Typus soll in einem durch klare Rollenaufteilung definierten und leistungsstarken System verortet werden. Mit Blick auf diese Situation nimmt die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz eine eigene strategische Positionsbestimmung vor, auch um die Verortung des Typus Hochschule und seine Aufgaben im System zu erleichtern.
Der Begriff Hochschule eröffnet die mögliche Nutzung als Dach- oder Schwellenbegriff. Die ÖPUK befürwortet prinzipiell mehrheitlich die Nutzung des Dachbegriffs, der alle Hochschultypen umfassen soll, wie er in Deutschland verwendet wird. Die ursprüngliche Absicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), die Privatuniversität als einen nicht verpflichtenden nächsten Entwicklungsschritt der neuen ‚Privathochschule‘ zu konzipieren, deutet darauf hin, dass das Ministerium von einer engen typologischen Verbindung von Privatuniversität und Privathochschule ausgeht. Hochschule als Schwellenbegriff, wie die Absichten des BMBWFs suggerieren, kann ggf. als „Universität in Erwartung“ definiert werden.
Bei diesem Charakter der ‚Privathochschule‘ als Schwellentypus bliebe allerdings sein Verhältnis zum Typus Fachhochschule unklar; eine Entwicklungsentscheidung, ob die Hochschule sich eher Richtung privater Fachhochschule oder in Richtung privater Universität entwickeln möchte, ist wegen der Finanzierungsbestimmungen einzelner bestehender Hochschultypen derzeit ausgeschlossen. Diese Entscheidungsfreiheit erschiene der ÖPUK als durchaus sinnvoll.
Die ÖPUK empfiehlt die rechtswissenschaftliche/universitätsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Begriff Hochschule.
II. Stellungnahme
- Privatuniversitäten im ‚erweiterten‘ privaten Hochschulsektor: Profil Universität
Die ÖPUK bestätigt die Identität der PUs als Universitäten und die Orientierung an den diesem Hochschultypus entsprechenden Charakteristika: das sind die universitäre Forschungstätigkeit, die Pflege von Fächern und Disziplinen, die Orientierung an einem internationalen, innovationsorientierten Wissenschaftsdiskurs, die forschungsgeleitete Lehre und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die ÖPUK distanziert sich ganz klar von der Konnotation der PUs mit dem Nischenbegriff. Privatuniversitäten bieten zu einem Großteil klassisch universitäre Fächer wie Kunst, Musik, Medizin, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an. Der Unterschied zu den „großen Schiffen“ der staatlich finanzierten Univierstäten liegt bei den privaten Universitäten vor allem darin, dass Entscheidungsstrukturen und Finanzierung Beweglichkeit erlauben und die Distanz zwischen Innovation, Idee und Umsetzung eines neuen (Forschungs- oder Lehr-) Programms kurz ist. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Akkreditierung, die an Auflagen und eindeutige Konsequenzen – nämlich die der Schließung bei mangelnder Entsprechung – gebunden ist.
Die ÖPUK betont also die beiden zentralen Wesensmerkmale „Universitäre Hochschule“ und „Private Verfasstheit“.
Als Konsequenz hieraus betont die ÖPUK ihren Charakter als Vereinigung von Universitäten. Sie wird ihre Mitgliedschaft nicht automatisch, orientiert an der Eigenschaft „privat“, auf alle privaten Hochschulen ausweiten. Über die Art der Interessensvertretung für private Hochschulen ist noch zu entscheiden, ggf orientiert an der „Universität in Erwartung“. Vorläufig und provisorisch wird die ÖPUK, angesichts der derzeit absehbaren geringen Anzahl von neuen nicht-universitäten österreichischen Hochschulen diesen die Möglichkeit der Mitgliedschaft eröffnen. Sollte die Zahl der neuen nicht-universitären privaten österreichischen Hochschulen eine kritische Größe erreichen, könnte eine eigene Interessenvertretung erforderlich sein.
- Privatuniversitäten und der österreichische Hochschulplan 2030: Gestaltungswille und Gestaltungsvorschläge
Die ÖPUK nutzt den Prozess zur Entwicklung des Hochschulplans 2030 zur Akzentuierung ihrer hochschulpolitischen Positionen im Sinne der Betonung der universitären Wesensmerkmale des Sektors und der Privatuniversitäten. Hierzu vertritt sie ‚universitäre‘ Positionen und wird eine Abstimmung mit der UNIKO suchen. Prinzipiell gilt: Man ist Universität, egal ob mehr oder weniger privat oder staatlich finanziert. Die Systemziele des Gesamtuniversitären Universitätsentwicklungsplans sind daher ebenso für Privatuniversitäten geltend, für manches Systemziel sind Privatuniversitäten besonders geeignet, einen signifikanten Beitrag zu leisten (wie z.B. Systemziel 1: Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems, Systemziel 5: Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile; besonders: Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität; vgl. ‚Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan 2022 – 2027‘, BMBWF).
Die ÖPUK beteiligt sich aktiv an der konkreten Entwicklung des Hochschulplans und verfolgt dabei das Ziel, den Hochschulplan so auszugestalten, dass die strategischen und planerischen Festlegungen für die Ebene des gesamten Hochschulsystems eine geeignete Grundlage für strategische und planerische Überlegungen der Privatuniversitäten schaffen. Hierfür bemüht sich die ÖPUK, dass als Teil des Hochschulplans
- Festlegungen für disziplinäre, institutionelle und quantitative (z.B. in Bezug auf Studienplätze) Entwicklungen auf der Ebene des Gesamtsystems und auf regionaler
- eine Internationalisierungsstrategie des österreichischen Hochschulraums mit dem Ziel erarbeitet wird, die Privatuniversitäten zu nutzen, um die Zahl ausländischer Studierender erheblich zu erhöhen und Österreich zu einem bevorzugten Zielland studentischer Mobilität zu machen;
- zentrale Daten und Kennzahlen systemweit erhoben werden;
- disziplinäre, institutionelle und quantitativen (z.B. in Bezug auf Studienplätze) Entwicklungen auf der Ebene des Gesamtsystems und auf regionaler Ebene berücksichtigt werden. Dies soll Grundlage für eine koordinierte Vorgehensweise seitens des Ministeriums und der Privatuniversitäten sein und den Privatuniversitäten die Möglichkeit einer eigenverantwortlichen und unabhängigen Beteiligung eröffnen.
- Finanzierungsmöglichkeiten von Gegenleistungen aus Verträgen über die Erbringung von Leistungen in der Lehre genutzt werden. Dabei werden die ÖPUK und die Privatuniversitäten jedoch strikt die Verhältnismäßigkeit von Berichts- und anderen -pflichten beachten.