VfGH hebt Regelung grenzüberschreitender Studien auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die gesetzliche Regelung zur Registrierung grenzüberschreitender Studien mit Ende Dezember 2018 aufgehoben. Die derzeitigen Bestimmungen seien zu wenig bestimmt und ließen etwa offen, ob ein hoheitliches oder privatrechtliches Rechtsverhältnis vorliegt. Die Privatunis wollen die Aufhebung nutzen, um die Bestimmungen grundsätzlich zu überarbeiten. Artikel in der WIENER ZEITUNG online