FAQs

Die Privatuniversitäten sind der jüngste Teil des österreichischen Hochschulsystems. Im Jahr 1999 wurde ein Bundesgesetz beschlossen, welches es Privatinstitutionen und Personen ermöglicht, eine Universität zu gründen. Um jedoch die Qualität  sicherzustellen, muss sich  jede Bildungseinrichtung, die sich Privatuniversität nennen und somit akademische Bachelor und Master Studienabschlüsse vergeben will, der Prüfung durch den Österreichischen Akkreditierungsrat (AQ AUSTRIA) unterziehen. Diese Prüfung stellt hohe Ansprüche, wie die Quote von nur 15% aller Projektbewerber zeigt, welche die  Zulassung erhalten. Diese  Zulassung wird in regelmäßigen Abständen weiter überprüft, um einen hohen Qualitätsstandart zu garantieren. In Österreich gibt es derzeit 13 Privatuniversitäten die seit dem Jahr 2000 in mehr als 150 Studiengängen ein vielfältiges akademisches Programm anbieten.

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu staatlichen Universitäten ist die verpflichtende Akkreditierung und regelmäßig wiederkehrende Reakkreditierung der Privatuniversitäten. Auch bei der Qualitätssicherung zeigen Privatuniversitäten in vielerlei Hinsicht ein wegweisendes Profil: sie zeichnen sich nicht nur durch ihr hochwertiges serviceorientiertes Angebot und persönliche und individuelle Betreuung aus, sondern auch durch ihre Offenheit und, damit verbunden, die hervorragenden Rekrutierungsmöglichkeiten unter den besten Studierenden und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Auf den Privatuniversitäten gibt es zudem keine gesetzlich geregelten Zugangsbeschränkungen, jeder Universität entscheidet autonom über die Anzahl der Studierenden und die Höhe der Studiengebühren.

Privatuniversitäten bilden markt- und bedarfsorientiert in zukunftsweisenden Fachbereichen aus, allerdings nicht ohne den Studierenden auch einen weiten Bildungshorizont zu eröffnen. Das gewährt den AbsolventInnen die besten Chancen am Arbeitsmarkt.

F&E ist eine zentrale Aufgabe der Privatuniversitäten, sie haben jedoch erst seit dem Jahr 2012 Zugang zur zentralen öffentlichen Forschungsförderung in Österreich. Seitdem können sich Forschungsprojekte privater Universitäten mit solchen von öffentlichen Institutionen direkt messen und privatuniversitäre Forschung rückt zunehmend auch ins  Blickfeld der internationalen Öffentlichkeit.

Derzeit gibt es 12 Privatuniversitäten in Österreich und der Markt wächst. Der Anteil liegt bei rund 2,8 Prozent. 39 Prozent sind internationale Studierende. An den öffentlichen Universitäten liegt der Anteil bei 23 Prozent. Es gibt keine Quotenregelung und die Studienplätze sind auch nicht beschränkt

Es gibt Privatuniversitäten, die sich zu 100 Prozent aus Studiengebühren finanzieren, und  welche, die vollständig von einem oder mehreren Erhaltern finanziert werden. Und es gibt Mischformen.  Einer Privatuniversität dürfen keine geldwerten Leistungen des Bundes zuerkannt werden. Ausgenommen sind Gegenleistungen aus Verträgen über die Erbringung bestimmter Lehr- und Forschungsleistungen einer Privatuniversität, die der Bund zur Ergänzung des Studienangebotes der öffentlichen Universitäten bei Bedarf mit einer Privatuniversität abschließt, sowie geldwerte Leistungen des Bundes im Rahmen von öffentlich ausgeschriebenen Forschungs-, Technologie-, Entwicklungs- und Innovationsprogrammen.

Die Privatuniversitäten sind vor allem daran interessiert, begabten jungen Menschen eine Ausbildung auf hohem Niveau zu bieten, egal, aus welcher Bildungsschicht die Studierenden kommen. Für jene, die sich die Studiengebühren nicht leisten können sowie zur Unterstützung von besonders talentierten StudentInnen gibt es diverse Förderprogramme. Dort, wo es Studiengebühren gibt, wird daher meist auch Beratung für alternative Finanzierungsformen angeboten. Die ÖPUK hat beispielsweise jüngst in einer Studie erhoben, dass die Privatuniversitäten mehr als 80 Stipendienprogramme anbieten.

Nein, das ist von Uni zu Uni verschieden geregelt.

Die Finanzierung ist unterschiedlich geregelt. Zum einen gibt es Privatuniversitäten, die ihren Betrieb ausschließlich aus Zuwendungen finanzieren. Die Entwicklungschancen und Anliegen dieser Privatuniversitäten sind oft sehr ähnlich wie die der staatlichen Universitäten. Zum anderen gibt es Privatuniversitäten, die sich überwiegend bis ausschließlich aus Studiengebühren finanzieren und die aufgrund ihrer Finanzierungsform von den nationalen und internationalen Wettbewerbsbedingungen sehr abhängig sind. Das Finanzierungsverbot des Bundes ist ein wesentliches Merkmal der Privatuniversitäten und Ursache dafür, weshalb Privatuniversitäten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Staates und des Solidarwesens leisten.

Die den akademischen Graden des UG gleich lautenden akademischen Grade haben die Selbe rechtliche Wirkung der akademischen Grade wie an staatliche Universitäten. Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden die jeweiligen Hochschulen.

Man kann sowohl Bachelor- und Master- sowie an einigen Privatuniversitäten auch Doktoratsstudien absolvieren. Privatuniversitäten haben aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wissenschaftsorientierte Studienprogramme anzubieten. Sie sind daher auch berechtigt, an die Absolventinnen und Absolventen der an ihr durchgeführten Studien akademische Grade, auch in gleichlautender Bezeichnung mit den im Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, geregelten akademischen Graden, zu verleihen (§ 3 (1) PUG). Privatuniversitäten sind auch berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese dürfen auch von mehreren Privatuniversitäten gemeinsam sowie gemeinsam mit anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen durchgeführt werden (§ 3 (4) PUG).