Zulassungsvoraussetzung ist der Diplom- oder Master of Science Abschluss eines facheinschlägigen Studiums, eventuell ergänzt durch eine Promotionseingangsprüfung.
Voraussetzung laut Promotionsordnung §2(4) für eine Zulassung ist weiterhin der Nachweis eines Betreuungsverhältnisses mit einer Betreuerin/einem Betreuer nach §6(3) und eines vom Betreuer unterstützten Promotionsthemas aus den am Department für Biomedizinische Informatik und Mechatronik der UMIT vertretenen Forschungsbereichen der Technischen Wissenschaften. Der Nachweis erfolgt durch eine von Doktorand/in und Betreuer/in unterzeichnete schriftliche Kurzbeschreibung von Thema, zugrunde liegender Problemstellung, Zielsetzungen, relevanter Literatur und Arbeitsplan für das geplante Forschungsvorhaben.
Forschungsschwerpunkte
Ein Doktorat kann in den am Department für Biomedizinische Informatik und Mechatronik vertretenen Forschungsthemen stattfinden.
Zur Auswahl stehen:
Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik