Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Rechtswissenschaften ist der Abschluss eines einschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiums mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 180 ECTS-Punkten sowie Deutschniveau C1.
Masterstudium: Anschließend an den Bachelorabschluss
4 Semester
Spezialisierungsoptionen sind Privatrechtliche Rechtsgestaltung / Hoheitliche Schutzgewähr
120 ECTS
Abschluss: Master of Laws; LL.M.
Der Masterabschluss in Verbindung mit dem Bachelorstudium stellt das Universitätsstudium für die juristischen Kernberufe Notar, Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter dar.