Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Rechtswissenschaften ist die Universitätsreife (Abitur, Matura, Berufsreife) sowie Deutschniveau C1.
Das Bachelorstudium Rechtswissenschaften (180 ECTS) stellt den ersten Schritt der juristischen Ausbildung dar. An Absolvent*innen des Studiengangs wird nach 6 Semestern der akademische Grad „Bachelor of Law (LL.B.)“ verliehen.
Mit Abschluss des Studiengangs Bachelor Rechtswissenschaften verfügen die Studierenden über fortgeschrittene Fähigkeiten, die die Beherrschung des Faches Rechtswissenschaften sowie die Innovationsfähigkeit im Fachgebiet erkennen lassen. Sie sind zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer rechtlicher Fragestellungen befähigt. Der Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften ermöglicht die Zulassung zu einem Masterstudiengang Rechtswissenschaften.