Folgende Kriterien aus dem österreichischen Universitätsgesetz müssen erfüllt werden:
– § 63 UG 2002, „Zulassung zu ordentlichen Studien“
– § 64, „Allgemeine Universitätsreife“ (europäisches Maturazeugnis bzw. gleichwertiger Abschluss oder Studienberechtigungsprüfung)
Für den Studiengang wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Matura-/Abiturnote und/oder Examensnoten stehen, sondern es handelt sich um ein Konzept zur individuellen Bewertung der Voraussetzungen und der Nachhaltigkeit, ein wissenschaftliches Studium im Bereich „Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit“ bewältigen und bestehen zu können. Ausländische StudienbewerberInnen haben Chancengleichheit. Des Weiteren muss eine Bescheinigung über ein achtwöchiges Praktikum im Bereich des Journalismus / der Öffentlichkeitsarbeit vorgelegt werden.
Der Medizin-/Gesundheits-/Wissenschaftsjournalismus nimmt im Rahmen der medialen Berichterstattung einen immer breiteren Raum ein, auch weil er auf breite Lebensbereiche des Menschen trifft und vor allem auch andere gesellschaftliche Bereiche wie Politik und Wirtschaft beeinflusst. Neben den Medien haben Berufsverbände, soziale Einrichtungen und Krankenkassen, Gesundheits-/Medizineinrichtungen bis hin zu Pharmaunterhemen eine zunehmende fachlich fundierte und seriöse Aufklärungspflicht. Aus den zu erfüllenden Leistungsansprüchen wurde der Weg eines kombinierten Bachelor-Fachgebiets-Studiums – hier Medizin als besonders breit gefragter Themenbereich – und dem Journalismus-/Öffentlichkeits-Studium gewählt.
Der Journalist und Öffentlichkeitsarbeiter braucht eine fundierte Ausbildung – und zwar gleichgewichtig im medizinischen wie im journalistisch/kommunikativen Bereich. Das Bachelor-Studium dient einer Orientierung und Qualifizierung für die Berufspraxis des Medizin-Journalisten bzw. des Experten für Öffentlichkeitsarbeit in der Medizin/im Gesundheitsbereich.