Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Public International Law ist der Nachweis eines abgeschlossenen juristischen Bachelor- oder Diplomstudiums mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit oder eines vergleichbaren Abschlusses einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung. Bei erfolgreichem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens in Deutschland sind die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
Der Master-Studiengang Public International Law zielt darauf ab, die Kenntnisse der Studierenden im Bereich des Völkerrechts zu vertiefen und vermittelt direkte Einblicke in die Tätigkeit der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen. Die Studierenden erwerben mit dem Master die Befähigung zur Wahrnehmung anspruchsvoller rechtlicher Aufgaben im globalen Umfeld wie bei nationalen und supranationalen Organisationen, bei NGOs sowie bei internationalen Gerichten und sonstigen Streitbeilegungsmechanismen.
Der Studiengang erfolgt in Kooperation mit United Nations Institute for Training and Research (UNITAR ) mit Hauptsitz in Genf, Schweiz, und ist der offizielle Ausbildungszweig der Vereinten Nationen, was dem Programm einen starken Praxisbezug verleiht.Der Masterstudiengang Völkerrecht bietet neben der juristischen Qualifikation auch einen direkten Bezug zu den Vereinten Nationen und ihren Organisationen: