Doktoratsstudium Rechtswissenschaften

Universität: Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL)

Infos

Abschluss: Dr. iur. (PhD)
ECTS: 180
Kriterien:

Zum Doktoratsstudium zugelassen werden kann, wer einen erfolgreichen Abschluss eines juristischen universitären Grundstudiums im Umfang von mindestens vier Jahren oder 300 ECTS-Kreditpunkten nachweist. Solche Grundstudien sind juristische Diplom- oder Magisterstudien, eine Kombination aus juristischem Bachelor- und juristischem Masterstudium oder ein gleichwertiger anderer juristischer Studienabschluss einer anerkannten Universität.

Mehr lesen zu  >> Vorrausetzung und Zulassung

Semester: 6
Sprache: de
Standort: Liechtenstein, Triesen
Typ: PhD: PhD
Beschreibung:

Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften «Dr. iur.» dient der Vertiefung der juristischen Kenntnisse der Studierenden, der kritischen Reflexion ihrer Tätigkeit als Forschende sowie der Abfassung einer Dissertation.

Die Dauer des Doktoratsstudiums «Dr. iur.» beträgt mindestens drei Jahre (6 Semester) und entspricht 180 ECTS-Kreditpunkten. Bis auf wenige Module, in denen auch donnerstags unterrichtet wird, finden die Lehrveranstaltungen jeweils freitags und samstags einmal im Monat an der UFL statt. Wir legen grossen Wert auf eine regelmässige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen. Für einen erfolgreichen Studienabschluss ist der Besuch von mindestens 80 Prozent der Lehrveranstaltungen vorgeschrieben.

Das Doktoratsstudium besteht aus der Durchführung und dem Verfassen einer eigenständigen Forschungsarbeit sowie curricularen Anteilen im Umfang von 25.5 ECTS-Kreditpunkten (ECTS-KP)

Am Ende jedes Semesters, im Rahmen der curricularen Anteile, findet ein verpflichtendes Doktorierendenkolloquium statt. Das Doktorierendenkolloquium dient zur Diskussion unter den Studierenden und mit den Dozierenden. In jedem Semester hat jede bzw. jeder Studierende ein Doktorierendenkolloquium zu besuchen. Dabei ist jeweils ein Seminarreferat zu halten und eine Seminarhausarbeit abzugeben. Im ersten Doktorierendenkolloquium muss ein Exposé der geplanten Dissertation vorgestellt werden. Bei den darauffolgenden Kolloquien stehen inhaltliche Aspekte der Dissertation im Zentrum. Studierende sollen dabei jeweils ein einzelnes Kapitel, ausgewählte Problemstellungen oder eine thesenartige Zusammenstellung wichtiger Erkenntnisse der Dissertation präsentieren.