Bachelor Dental Hygiene

Universität: Danube Private University

Infos

Abschluss: Bachelor Dental Hygiene (B.A.)
ECTS: 180
Kriterien:

Studienvoraussetzung ist neben der allgemeinen Universitätsreife nach § 63 UG 2002 eine fachspezifische berufliche Qualifikation mit Berufserfahrung. Hierfür zählt eine abgeschlossene Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin/Prophylaxe-Assistentin (oder vergleichbaren Qualifikation, z.B. ZMF) mit einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Beruf.
Alle Bewerberinnen ohne Universitätsreife werden zu einer Studienberechtigungsprüfung an der Danube Private University eingeladen. Zur Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung werden Lehrunterlagen zur Verfügung gestellt und Tutorien an der DPU abgehalten.

Das Auswahlverfahren besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einem Interview der Kandidatinnen/Kandidaten durch Mitglieder der Prüfungskommission der DPU und einem praktischen Test:

Schwerpunkt der schriftlichen Prüfung sind Art und Umfang von Kenntnissen aus den Arbeitsprozessen Prävention, Ressourcen und Prozessmanagement sowie Wissenstransfer.

Im Interview soll die persönliche Reife, die Motivation zur Berufswahl, das Kommunikationsverhalten, die Fähigkeit zum Konfliktmanagement und die soziale Kompetenz der Bewerberin/des Bewerbers exploriert werden.

Im Rahmen der praktischen Prüfung am Phantom werden die manuellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Behandlungsprozesses abgebildet.

Semester: 6
Sprache: de
Standort: Krems an der Donau
Typ: Grundstudium
Beschreibung:

DentalhygienikerInnen tragen durch ihr Wissen und ihre praktische Berufsausbildung zur Gesunderhaltung von Zähnen und das sie umgebende Knochen- und Weichgewebe bei. Ihre Aufgabe ist die primäre, sekundäre und tertiäre Prävention im Rahmen der oralen Medizin. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Präventivmedizin.

Die TeilnehmerInnen sind nach erfolgreichem Abschluss des Studienganges befähigt, hochqualifiziert die Aufgaben eines Bachelors Dentalhygiene auszuüben. Die Ausbildung gestattet ihnen neben der Tätigkeit in zahnärztlichen Praxen oder anderen zahnärztlich-klinischen Institutionen wie universitären Zahnkliniken entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Normierungen in den einzelnen Staaten für ZMF oder zahnärztliche Assistenz/Prophylaxeassistenz oder DentalhygienikerInnne und in vielen anderen Bereichen tätig zu werden, z.B. in der Lehre, Forschung, Verwaltung, im öffentlichen Gesundheitswesen und der Industrie.