Die Voraussetzung für die Zulassung ist die allgemeine Universitätsreife (vgl. § 63 (1) UG2002), oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.
Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre hat das Ziel, grundlegendes betriebswirtschaftliches Wissen und Kompetenzen zu vermitteln und dabei das betriebswirtschaftliche Denken mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit zu verknüpfen. Das Beurteilen des unternehmerischen Erfolgs soll sich an den Prinzipien der „Tripple Bottom Line“ orientieren. Der Wert von unternehmerischen Gewinnen wird auch daran gemessen, welche Kosten in Bezug auf dem Verbrauch von natürlichen und sozialen Ressourcen entstanden sind. Die Studierenden werden darin befähigt, Abläufe in einem Unternehmen zu erkennen, zu analysieren und abzubilden und diese nicht nur in Bezug auf Kostenoptimierung, sondern auch in Bezug auf nachhaltige Prozessqualität und dem Prozess der Generation von nachhaltiger Wertschöpfung unter Erhaltung und Bewahrung von natürlichen und sozialen Ressourcen zu optimieren. Darüber hinaus erwerben die Studierenden Basiswissen der Volkswirtschaftslehre und des Wirtschaftsrechts sowie wissenschaftsmethodische und überfachliche Fertigkeiten und erfahren eine Persönlichkeitsbildung, die auch die Befähigung zur verantwortungsbewussten Mitgestaltung.