Voraussetzungen für die Zulassung zum postgradualen Universitätslehrgang sind ein international anerkannter akademischer Studienabschluss der Zahnmedizin und die Berechtigung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes. Der Bewerber muss nach der Approbation und vor Zulassung zum Studium mindestens ein Jahr als Arzt oder Zahnarzt gearbeitet haben.
Der Bewerber muss mindestens Zugang zur Praxis / Klinik (= Behandlungsmöglichkeit) haben, um das Anwendertraining der erworbenen Kenntnisse und vorgestellten Methoden in ausreichender Weise in der Praxis auch zur Fallpräsentation durchführen zu können. Dieses muss seitens des Bewerbers glaubhaft nachgewiesen werden. Zudem muss der Bewerber einen vollständigen Lebenslauf mit Angaben bzw. Nachweisen der Fortbildung auf dem Gebiet der ästhetisch-rekonstruktiven Zahnmedizin bei der Bewerbung mit einreichen.
Die Zulassung zum postgradualen Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze.
Die ästhetisch-rekonstruktive Zahnmedizin hat sich in der Zahnheilkunde zunehmend zu einem eigenständigen Fachgebiet entwickelt. Der postgraduale Universitätslehrgang „Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin“ für Zahnärzte hat zum Ziel, der/dem Studierenden in einem modularen Aufbau vertiefte und anwendungsorientierte wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Fähigkeiten auf diesem Gebiet zu vermitteln, damit er sie leistungsgerecht in einer Praxis umsetzen kann.
Der Schwerpunkt liegt in den Grundlagen und synoptischen Verknüpfungen der Ästhetik mit der Medizin und Zahnmedizin in den Bereichen der konservierenden Versorgung, der Parodontologie, Kieferorthopädie, Prothetik, Implantologie wie besonderer minimal-invasiver Behandlungstechniken bis hin zur plastischen Chirurgie und des Patientenmanagements. Im Studiengang wird eine besondere Theorie und Praxis besonders im Bereich minimal-invasiver, ästhetisch-rekonstruktiver Verfahren gesichert.