Privatuniversitäten fordern klare Regelung geplanter Privathochschulen im neuen Bundesgesetz

Ein neues Bundesgesetz soll die Einrichtung von Privathochschulen als Vorstufe von Privatuniversitäten ermöglichen. Die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK), der Verband aller 16 heimischen Privatuniversitäten, anerkennt die Bemühung, eine Lücke im österreichischen Hochschulraum zu schließen – bislang gibt es keine privat finanzierten ordentlichen Studien an Fachhochschulen. Als wissenschaftspolitsch bedenklich ist jedoch das Vorhaben einzuschätzen, im selben Zuge die Gründung von Privatuniversitäten nur noch über den Umweg von Privathochschulen zuzulassen. Das vorliegende Gesetz würde das Gefüge des österreichischen Hochschulraum massiv erschüttern, erklärt ÖPUK-Präsident Karl Wöber: „Wir kritisieren die fehlende Differenzierung zwischen Privathochschule und -universität in dem vorliegenden Entwurf. Der Gesetzgeber verabsäumt es, Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass sich vorhandene und zukünftigen Institutionen als Privathochschule oder Privatuniversität positionieren und erfolgreich entwickeln können.“ Hochschulen in Österreich – damit sind derzeit Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen gemeint – haben ihren Fokus auf eine qualitätsvolle Berufsausbildung gerichtet. Staatliche Universitäten und Privatuniversitäten hingegen leisten wesentliche Beiträge zur erkenntnis­orientierten Grundlagenforschung, zur Erschließung und Vermittlung der Künste sowie zur strategischen Wissensentwicklung einer Gesellschaft. Laut Karl Wöber ist unklar, wie sich der neue Hochschultypus positionieren soll: „Wie stellt sich der Gesetzgeber das Profil einer zukünftigen Privathochschule vor? Welche Ziele machen den neuen Typus vom bisher im Privatuniversitätengesetz (PUG) geregelten Angebot unterscheidbar? Der vorliegende Vorschlag für ein neues Privathochschulgesetz zeigt keine Linie, welches Profil eine Privathochschule haben soll, die weder Fachhochschule noch Privatuniversität ist, aber die gemäß Universitätsgesetz akademische Grade vergeben darf.

Aufgrund der fehlenden Konkretisierung der Unterscheidung zwischen Privathochschule und Privatuniversitäten kursieren bereits Gerüchte, dass es sich beim neuen Hochschultypus in Wirklichkeit um eine ‚Privatuniversität light‘ handeln würde. Die ÖPUK empfiehlt daher die gesetzliche Regelung von Privathochschulen und Privatuniversitäten stärker zu differenzieren. Wenn der Gesetzgeber Privathochschulen ermöglichen möchte, so besteht keine Veranlassung, in das bestehende Privatuniversitätengesetz einzugreifen. Es bedarf lediglich der Klarstellung, dass Privathochschulen das Angebot an staatlich finanzierte (Fach-)Hochschulen in Österreich ergänzen können.

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