Empört zeigt sich die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) über die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme des Wissenschaftsrats, wonach das Promotionsrecht an Privatuniversitäten in Frage zu stellen sei. Dazu Prof. Karl Wöber, Vorsitzender der ÖPUK und Rektor der MODUL University Vienna: „Von einer Verwässerung der Doktoratsausbildung oder gar einer Nivellierung in Richtung eines ‚Dr. light‘ an Privatuniversitäten kann keine Rede sein. Der Wissenschaftsrat zeichnet hier ein völlig verklärtes Bild der Lage, das wir in dieser Form nicht unkommentiert hinnehmen können. Im Unterschied zu öffentlich-rechtlichen Universitäten ist das Promotionsrecht von Privatuniversitäten an die Einhaltung strenger Voraussetzungen gebunden, die durch die unabhängige Qualitätsagentur AQ Austria auch regelmäßig kontrolliert werden. Die österreichischen Privatuniversitäten sind in jeder Hinsicht – insbesondere auch im Bereich der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses – der Qualität verpflichtet und weisen die Kritik des Wissenschaftsrats entschieden zurück.“
Doktoratsausbildung an Privatuniversitäten auf höchstem Niveau
Die Voraussetzungen für das Promotionsrecht an Privatuniversitäten sind sehr umfangreich. So müssen Privatuniversitäten unter anderem über ein etabliertes Forschungsumfeld, anerkannte Forschungsaktivitäten und Erfahrung in der Betreuung von Doktoranden sowie ausreichend wissenschaftliches bzw. künstlerisches Personal mit entsprechender fachlicher Qualifikation (Habilitation oder habilitationsäquivalenter Qualifikation) verfügen. Die hohen Qualitätsstandards in der Doktoratsausbildung werden außerdem regelmäßig durch die AQ Austria kontrolliert.