Bundesverwaltungsgericht gibt Beschwerde der SFU statt
Wien (OTS) – Paukenschlag im Verfahren rund um die Re-Akkreditierung des Medizin-Masters an der Sigmund Freud PrivatUniversität: Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der SFU gegen den Bescheid der AQ Austria stattgegeben. In der Begründung führt das Gericht aus, dass wichtige Unterlagen – konkret die Stellungnahme der SFU vom 5. Oktober 2022 – im Akkreditierungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Der Bescheid der AQ Austria vom 17. November 2022, mit dem sie der SFU die Akkreditierung für den Masterstudiengang Humanmedizin entzogen hat, wurde aufgehoben. Die SFU kann somit den Masterstudiengang Humanmedizin weiterhin durchführen.
Große Freude und Erleichterung an der SFU: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Juli 2023 den Bescheid der AQ Austria vom 17. November 2022 aufgehoben. Der Entzug der Akkreditierung für den Master-Studiengang Humanmedizin wird widerrufen. Somit können auch jene Studierende, die heuer im Sommersemester ihr Bachelor-Studium abgeschlossen haben, nahtlos im Herbst 2023 ins Masterstudium wechseln.
„Wir haben seit Beginn des Verfahrens darauf hingewiesen, dass wichtige Unterlagen der SFU im Akkreditierungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden. So wurde die ausführliche Stellungnahme der SFU zum Gutachten vom Oktober 2022 nicht in die Entscheidung miteinbezogen. Die darin vorgebrachten Argumente zu den im Gutachten beanstandeten Punkten sind aber sehr wohl von großer Relevanz“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Armin Bammer, der die SFU im Beschwerdeverfahren vertritt.
Rektor Alfred Pritz zeigt sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erfreut: „In den letzten Monaten haben wir alles dafür getan, die von der AQ Austria beanstandeten Punkte zu entkräften und die auferlegten Auflagen umzusetzen. Vieles davon wurde in unserer Stellungnahme vom Oktober 2022 auch bereits dargelegt. Ich freue mich sehr, dass unsere Seite nun endlich Gehör gefunden hat!“
Foto © SFU/Bea-Regina Schulz