Einheitliche institutionelle Qualitätssicherung aller Hochschulsektoren dringlicher als weitere Reformschritte

Foto: ÖPUK-Logo © ÖPUK

ÖPUK weist auf zentralen blinden Fleck in Debatte über die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung an Österrreichs Hochschulen hin

Wien (OTS) – Vor dem Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung zwischen AQ Austria und der Fachhochschulkonferenz über die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung stellt die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) klar: Der zentrale blinde Fleck der Debatte liegt nicht bei der Programmakkreditierung, sondern bei der institutionellen Qualitätssicherung. Die derzeit diskutierte Reduktion beziehungsweise gänzliche Abschaffung der Programmakkreditierung im Fachhochschulsektor verstärkt nur die grundlegende Schieflage im System.

„Bevor einzelne Instrumente wie die Programmakkreditierung zurückgefahren werden, muss die Frage geklärt werden, warum es im österreichischen Hochschulraum völlig unterschiedliche Formen der institutionellen Qualitätssicherung gibt“, so Martin Rummel, Vorsitzender der ÖPUK. Derzeit unterliegen Privatuniversitäten im Gegensatz zu anderen Hochschulsektoren weiterhin einer verpflichtenden institutionellen Reakkreditierung in regelmäßigen Abständen. Dieses Verfahren geht weit über ein Audit hinaus und stellt eine existenzielle Prüfung der gesamten Institution dar.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Einrichtungen, die seit mehr als 20 Jahren erfolgreich in Forschung und Lehre tätig sind, alle paar Jahre ihre gesamte Existenz neu legitimieren müssen“, so Rummel weiter. Diese Praxis ist im österreichischen Hochschulsystem einzigartig und führt zu klaren Wettbewerbsverzerrungen. Während andere Sektoren auf Auditverfahren setzen, die institutionelle Qualitätssicherungssysteme überprüfen, bleibt für Privatuniversitäten ein deutlich eingriffsintensiveres Modell bestehen.

Die Folgen sind aus Sicht der ÖPUK gravierend, führt es doch zu erheblicher strukturelle Unsicherheit für Institutionen und nicht zuletzt zu Verunsicherung bei MitarbeiterInnen und Studierenden, die sich darauf verlassen können müssen, dass ihre Hochschule stabile Rahmenbedingungen hat. Ein System, in dem alle sechs Jahre die institutionelle Existenz zur Disposition steht, schafft dieses Vertrauen nicht. Hinzu kommt, dass die Reakkreditierungsverfahren in ihrer Ausgestaltung stark von externen Gutachten abhängen. Die ÖPUK sieht hier die Gefahr von überzogen kritischen Bewertungen, die nicht immer frei von strukturellen Vorbehalten gegenüber dem privaten Hochschulsektor sind.

Vor diesem Hintergrund fordert die ÖPUK eine klare Prioritätensetzung in der aktuellen Reformdebatte:

  • Erstens: Herstellung gleicher Qualitätssicherungsregime auf institutioneller Ebene für alle Hochschulsektoren
  • Zweitens: Umstellung der Privatuniversitäten von der Reakkreditierung auf ein Audit-System, wie es international Standard ist
  • Drittens: erst auf dieser Grundlage weitere Anpassungen bei Instrumenten wie der Programmakkreditierung

Die aktuelle Diskussion, wie sie auch durch die Positionen der AQ Austria angestoßen wurde, bietet eine Chance zur Systemkorrektur. Diese sollte genutzt werden – aber in der richtigen Reihenfolge. Die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz spricht sich daher für eine sachliche, systematische Weiterentwicklung der Qualitätssicherung aus – mit dem Ziel, faire, vergleichbare und international anschlussfähige Rahmenbedingungen für alle Hochschulen zu schaffen.

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Hier zur OTS-Aussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260421_OTS0067/einheitliche-institutionelle-qualitaetssicherung-aller-hochschulsektoren-dringlicher-als-weitere-reformschritte