Die ÖPUK begrüßt die Aufhebung der gesetzlichen Regelung für grenzüberschreitende Studien in Österreich

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz zur Registrierung grenzüberschreitender Studien in Österreich (§ 27 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz) aufgehoben. Die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) begrüßt diese aus ihrer Sicht längst überfällige Entscheidung der Verfassungsrichter und hofft auf eine fairere Regelung im Interesse der österreichischen Hochschulentwicklung.

Die ÖPUK kritisierte die Richtlinie und das Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien seit vielen Jahren. Das Gesetz sah vor, dass ausländische Universitäten, die in Österreich Studien anbieten, sich bei der vom zuständigen Bundesministerium eingerichteten Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) registrieren mussten. Bei ausländischen Hochschulen sah man bisher von einer inhaltlichen Prüfung ab, bei kooperativen Angeboten mit einem inländischen Anbieter wurde nur das Angebot der österreichischen Bildungseinrichtung geprüft. Die Art der Prüfung wurde nach Ansicht der Verfassungsrichter im Gesetz nicht ausreichend determiniert und daher wurde die Regelung aufgehoben.

Die Kritik der ÖPUK geht über die Entscheidung der Verfassungsrichter hinaus. Dazu der Präsident Karl Wöber: „Der Begriff Zusammenarbeit impliziert gemeinhin das gemeinsame Wirken in ausgeglichener Form zweier oder mehrerer Partner. Werden Studien von österreichischen Institutionen angeboten – und besteht die Kooperationsleistung von ausländischen Partnern ausschließlich in der Zurverfügungstellung von Abschlüssen – könnte höchstens von ‚grenz-überschreitenden Abschlüssen‘ gesprochen werden. Mit gemeinsamen Studien hat dies jedoch nicht das Geringste zu tun.“ Der Mangel an Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien, der von inländischen Bildungsanbietern mit ausländischen Hochschulen gemeinsam angebotenen Programme, ist der Öffentlichkeit zu wenig bekannt und führt häufig zu einer Vielzahl von Missverständnissen und Enttäuschungen bei Absolventinnen und Absolventen dieser Bildungseinrichtungen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese ein Studium an einer anderen österreichischen Universität fortsetzen wollen, aber nicht zugelassen werden.

Die Richtlinie ermöglichte ausländischen Hochschulen außerdem eine Umgehung der in Österreich sehr strengen Akkreditierungsbestimmungen für Privatuniversitäten. Anstatt ein ungleich aufwändigeres Akkreditierungsverfahren in Österreich zu durchlaufen, mussten diese Einrichtungen bisher lediglich die wesentlich geringeren Erfordernisse einer einfachen Registrierung erfüllen, um universitäre Abschlüsse verleihen zu können. Die Hoffnung, dass angesehene ausländische Bildungseinrichtungen dieselben hohen Qualitätsansprüche ihres eigenen Landes bei ihrem Angebot in Österreich anwenden würden, hat sich nicht erfüllt. Wöber erklärt dies am Beispiel der in Wien geplanten Central European University (CEU). „Die CEU hat sich statt in Österreich als Privatuniversität zu akkreditieren, insgesamt 59 Studienprogramme in das Register der AQ Austria eintragen lassen, ohne noch einen einzigen Studierenden in Wien zu begrüßen und ohne über den Nachweis ausreichender Mittel zu verfügen, um adäquate Supportstrukturen zur wissenschaftlichen, fachspezifischen, studienorganisatorischen sowie sozialpsychologischen Beratung ihrer Studierenden in Wien sicherstellen zu können. Zukünftige Studierende der CEU in Wien werden weder von der ÖH noch von der Ombudsstelle der Studierenden vertreten und ihre Hochschule unterliegen auch keinem österreichischen Aufsichtsrecht, wie das bei staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten der Fall ist. Der Aufwand den eine Privatuniversität in Österreich leisten muss, um eine ähnliche Anzahl von Studienprogrammen zur Akkreditierung zu bringen ist ungemein höher. Das ist eine deutliche Wettbewerbsverzerrung und eine Behinderung der Entwicklung des österreichischen Privatuniversitätensektors. Wir sind daher sehr erleichtert, dass die Regelung zur Zulassung von grenzüberschreitenden Studien in Österreich nun einer Überarbeitung zugeführt werden muss.“

Rückfragehinweise:
Dr. Karl Wöber
Präsident der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK)
Tel.: 0664 8463916
E-Mail: karl.woeber@modul.ac.at

Mag. Christina Badelt
Pressearbeit Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK)
Tel.: 0650 55 69 353
E-Mail: presse@oepuk.ac.at
www.oepuk.ac.at