Da das Masterstudium Religion in Kultur und Gesellschaft keinen fachlich konsekutiven, sondern vielmehr einen berufsvorbildenden Charakter hat, sind die Zulassungs- und Anrechnungsmodalitäten wie folgt geregelt:
Eine Studienzulassung ohne Auflagen ist möglich, wenn die InteressentInnen ein zumindest dreijähriges facheinschlägiges religions-, geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftliches Bachelorstudium nachweisen können. Auflagen sind ggf. vorzuschreiben, wenn das Vorstudium nicht dem Bereich der Geisteswissenschaften zuzuordnen ist.
Dieses Studium reagiert auf die Nachfrage nach Orientierungswissen im Feld von Religion und Religionen. Es führt in Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Religionspsychologie ein und behandelt religiöse Großtraditionen – wie Judentum, Christentum, Islam und Hinduismus – ebenso wie Formen abweichender oder hybrider Religionsausübung. Das Studium vermittelt jene Kompetenz, die für den professionellen Umgang mit der religiösen Pluralität in unserer Gesellschaft grundlegend ist: das Verstehen der vielfältigen Vernetzungen von Religion(en) mit Staat, Zivilgesellschaft, Kunst und Kultur.