Grundsätzlich müssen die Studierenden die Zulassungsbedingungen analog §§ 63 und 64 des Universitätsgesetzes (UG 2002) erfüllen, insbesondere also die „allgemeine Universitätsreife“, ein österreichisches oder „Europäisches Reifeprüfungszeugnis“ oder einen „gleichwertigen Abschluss“ (z. B. Abitur, International Baccalaureate) nachweisen, darüber hinaus auch die „besondere Universitätsreife“ im Sinne des § 65 UG für das gewählte Studium. Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Matura- bzw. Abiturnote steht, sondern ein „Matura-plus-Konzept“. Ziel dieses Aufnahmeverfahrens ist es, begabte und motivierte junge Menschen zu finden, von denen erwartet werden kann, dass sie selbstständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, und bei denen eine ethische Motivation erkennbar ist. Sie sind bereit und in der Lage, sich einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterziehen und Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen zu entwickeln. Ausländische Studienbewerber, zum Beispiel aus den europäischen Ländern, aber auch aus anderen Ländern der Welt, haben unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und bei Erfüllung der ENIC-NARIC-Bedingungen Chancengleichheit. Das Aufnahmeverfahren wird nach dem Prinzip einer objektivierten, evidenzbasierten Auswahl in mehreren Stufen durchgeführt.
Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Bewerbungs- (1.) und einem Auswahlverfahren (2.).
Der Bewerbung sind beizulegen:
Der Bewerbung sind beizulegen:
* Auf Antrag kann der Bewerber vor Abschluss der allgemeinen Hochschulreife zum Aufnahmegespräch zugelassen werden.
** Die besondere Hochschulreife besteht aus Unterricht in Latein (10 Wochenstunden nach der achten Schulstufe) und naturwissenschaftliche Fächer (4 Wochenstunden nach der achten Schulstufe). Die Lateinprüfung kann alternativ an der Universität während des Studiums abgelegt werden. Die Lateinprüfung muss bis zur Bachelorprüfung nachgewiesen werden. Gemäß UBVO kann der Bewerber alternativ zum Nachweis der 4 Wochenstunden naturwissenschaftliche Fächer nach der achten Schulstufe beantragen, dass die Universität auf anderem Wege die nötigen Kenntnisse feststellt. Auf Antrag kann der Bewerber vor Abschluss der besonderen Hochschulreife zum Aufnahmegespräch zugelassen werden.
Bei Vorliegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird der Bewerber zum Aufnahmeverfahren zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden vom Aufnahmegremium der DPU auf Vollständigkeit untersucht und die Vollständigkeit durch das Aufnahmegremium der DPU ggf. festgestellt.
Das Aufnahmeverfahren besteht aus einem schriftlichen Aufnahmetest und einem Aufnahmegespräch. Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmegespräch ist die erfolgreiche Absolvierung des schriftlichen Aufnahmetests.
Zum Aufnahmegespräch liegt dem Aufnahmegremium der DPU der ausgefüllte schriftliche Aufnahmetest, der persönlichen Ergebnisbericht des Aufnahmetests sowie eine eidesstattliche Erklärung darüber vor, dass der Bewerber den Aufnahmetest eigenständig und ohne fremde Hilfe absolviert hat, vor. Es liegen die Bewerbungsunterlagen vor (siehe 1.).
Das Aufnahmegespräch, das durch das Aufnahmegremium auf Deutsch geführt wird, dauert maximal eine Stunde und gliedert sich nach einer einleitenden Besprechung der Bewerbungsunterlagen in zwei Teile:
*** Das Multiple-Mini-Interview entspringt CanMEDS 2015. Vor diesem Hintergrund kann zur Vertiefung (optional) noch folgende Literaturempfehlung abgegeben werden: Susan Glover Takahashi: CanMEDS Teaching and Assesment Tools Guide.
**** Buchempfehlungen: Wolfgang Kirsch: „Fit fürs Abi: Chemie Oberstufenwissen 2018“; Karlheinz Uhlenbrock: „Fit fürs Abi: Biologie Oberstufenwissen 2018“; Dirk Kähler: „Fit fürs Abi: Physik Oberstufenwissen 2018“.
Das Aufnahmegremium entscheidet anschließend über die Aufnahme des Bewerbers. Dies im Rahmen der Bewertung der persönlichen Eignung (Faktoren: Maturanote, Lebenslauf und Motivationsbogen, naturwissenschaftliche Vorkenntnisse, Multiple-Mini-Interview).
Es handelt sich um ein konsekutives Bachelor-/ Masterstudium, das die Absolventen nach drei Jahren mit dem Bachelor of Science (BSc) und nach weiteren drei Jahren mit dem approbationsfähigen Titel „Doctor medicinae universae (Dr. med. univ.)“ abschließen.
Das Studium der Humanmedizin ist mit 20 Semesterwochen aufgebaut. Eine aktive Beteiligung der Studierenden in den Vorlesungen, Seminaren, Praktika und Übungen kann aufgrund der kleinen Gruppengrößen (rund 40 Studierende pro Studiengruppe) gewährleistet werden. Herausragende Professoren und Dozenten, beispielsweise der Spiegel-Beststeller-Autor Prof. Dr. Andreas Michalsen, Leiter des Immanuel Krankenhauses Berlin, konnten für die Mitwirkung im Studium der Humanmedizin an der Danube Private University gewonnen werden.
Das Studium der Humanmedizin an der DPU hat die Ausbildung von weiterbildungsfähigen Ärzten auf allen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeitsfeldern der Medizin zum Ziel, die auf der Basis umfassender Kompetenz den ärztlichen Beruf ausüben und kontinuierlich neue Forschungsergebnisse in das ärztliche Berufsleben einbringen. Diese Kompetenz baut auf fundiertem Wissen und Verstehen wissenschaftlicher Grundlagen und Methoden der Medizin auf und erlaubt den Einsatz der erworbenen Fertigkeiten und psychosozialen Kompetenzen in der ärztlichen Behandlung.
Absolventen sollen in der Lage sein,