Die ÖPUK begrüßt die Aufhebung der gesetzlichen Regelung für grenzüberschreitende Studien in Österreich

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz zur Registrierung grenzüberschreitender Studien in Österreich (§ 27 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz) aufgehoben. Die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) begrüßt diese aus ihrer Sicht längst überfällige Entscheidung der Verfassungsrichter und hofft auf eine fairere Regelung im Interesse der österreichischen Hochschulentwicklung.