Maßnahmen gegen die Tertiärisierung post-sekundärer Bildungsangebote durch internationale Kooperationen
Viele privatrechtlich organisierte Universitäten und Hochschulen stehen zunehmend im Wettbewerb mit österreichischen Bildungseinrichtungen im Bereich der post-sekundären Bildungsangebote, die in Kooperation mit ausländischen Universitäten kostenpflichtige Studienprogramme anbieten. Durch eine in Österreich gesetzlich nicht geregelte Anerkennungs- und Anrechungspolitik dieser Bildungseinrichtungen beobachten wir dort eine bisher noch nie da gewesene Tertiärisierung post- sekundärer Bildungsangebote. Bedauerlicherweise gab es bisher in Österreich keine Institution, welche die Tätigkeit dieser Organisationen evaluierte und bei Vorliegen grober Qualitätsmängel untersagte. Ein weiterer erschwerender Faktor ist dadurch gegeben, dass Kooperationen mit Bildungseinrichtungen in anderen EU-Ländern nicht dem österreichischen Akkreditierungsrecht unterliegen. Dies führt dazu, dass angesehene ausländische Bildungseinrichtungen die hohen Qualitätsansprüche ihres eigenen Landes bei Kooperationen mit österreichischen Bildungsanbietern nicht anwenden.
Der Mangel an Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien der von inländischen post-sekundären Bildungsanbietern mit ausländischen Kooperationspartnern angebotenen Programme sind der Öffentlichkeit zu wenig bekannt und führen häufig zu einer Vielzahl von Missverständnissen und Enttäuschungen bei AbsolventInnen dieser Bildungseinrichtungen. Dies insbesondere dann, wenn diese anschließend ein Studium an einer anderen österreichischen Hochschule absolvieren wollen. Häufig werden AbsolventInnen dieser Bildungseinrichtungen bei Masterprogrammen von in Österreich akkreditierten Hochschulen aufgrund der geringen Vorbildung, insbesondere in methodischen Bereichen, nicht zugelassen.
Die ÖPUK fordert für Studien die nach § 27a und §27b HS-QSG überwiegend oder ausschließlich von inländischen Bildungseinrichtungen angeboten werden, die Anwendung der selben strengen Qualitätsrichtlinien, wie sie auch für privatrechtlich organisierte Universitäten und Hochschulen gelten.
Ferner sollte der Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle für Studierende die Studierenden aller Hochschulen einschließen, die in Österreich Studienprogramme anbieten, da gerade Studierende von nicht-akkreditierten Bildungsanbietern oft besonders viel Beratung und rechtliche Unterstützung benötigen. Bis es zu einer Umsetzung der geforderten Maßnahmen kommt, sollte mittels einer verstärkten Informationspolitik seitens der AQ Austria und des Bildungs- und Wissenschaftsministeriums auf die Risiken jener Studienprogramme, die in Österreich von nicht akkreditierten Bildungsanbietern in Kooperation mit ausländischen Universitäten angeboten werden, deutlich hingewiesen werden.
Abbau der Kooperationshindernisse zwischen privatrechtlich organisierten Universitäten/Hochschulen und staatlich finanzierten Universitäten
Kooperationen zwischen einer staatlich finanzierten Universität und einer privatrechtlich organisierten Universität oder Hochschule in Österreich sind genauso aufwendig wie die Kooperation zwischen einer privatrechtlich organisierten Universität oder Hochschule und einer im Ausland ansässigen Hochschule. Gemeinsame Studienangebote sind zwar möglich, erfordern aber den doppelten Aufwand (nicht nur der universitätsinterne Entscheidungsprozess der staatlich finanzierten Hochschule ist notwendig, sondern auch eine Studiengangsakkreditierung der privatrechtlich organisierten Universität oder Hochschule).
Die ÖPUK fordert daher eine Vereinfachung bei der Entwicklung gemeinsamer Studienangebote. In Abhängigkeit von der Positionierung der Studienangebote als kostenpflichtige oder nicht-kostenpflichtige Programme, soll eine Prüfung in Form einer Studiengangsakkreditierung nach PrivHG oder in Form einer universitätsinternen Entwicklung nach UG 2002 ausreichend sein.