Die privatrechtlich organisierten Universitäten bemühen sich aktiv um eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards im österreichischen Hochschulwesen. Die Pflicht zur Akkreditierung und regelmäßigen Re-Akkreditierung von privatrechtlich organisierten Universitäten ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu staatlichen Universitäten. Die privatrechtlich organisierten Universitäten, bzw. die im Jahr 2009 gegründete Privatuniversitäten-Konferenz (ÖPUK), nehmen an fast allen Arbeitsgruppen, die sich mit der Entwicklung des österreichischen Hochschulwesens beschäftigen, teil.
Europaweit betrachtet gibt es ein breites Spektrum an privatrechtlich organisierten Universitäten: Universalistische privatrechtlich organisierte Universitäten (ca. 40 Prozent der Studierenden), schwerpunktbezogene privatrechtlich organisierte Universitäten (ca. 40 Prozent der Studierenden), spezialisierte privatrechtlich organisierte Universitäten (ca. 20 Prozent der Studierenden). Das konkrete Studienangebotsspektrum sowie die Zuschnitte der privatrechtlich organisierten Universitäten sind somit ausgesprochen vielfältig. Mittlerweile gehen europaweit rund 7 Prozent aller Universitätsstudierenden an eine privatrechtlich organisierte Universität.