25 Jahre Privatuniversitätengesetz – Forderungen der privatrechtlichen Universitäten und Hochschulen an die künftige Regierung

ÖPUK-Vorstand © Mark Siegmar

Mit Klischees räumte anlässlich des 25. Jubiläums des Privatuniversitätengesetzes der Vorstand der ÖPUK gründlich auf und stellte seine Forderungen an die kommende Regierung vor.

Der Sektor der privatrechtlichen Universitäten wuchs in den letzten zehn Jahren um 167%, aktuell deckt er 5% des tertiären Bildungssektors in Österreich und zählt 21.554 Studienplätze. Mit 51% haben diese Einrichtungen gemeinsam einen weitaus höheren Anteil an internationalen Studierenden, als öffentliche Universitäten und Fachhochschulen.
„Wir stellen inzwischen 29% der Studienplätze in Medizin und 27% der Studienplätze im Kunstbereich zur Verfügung. Das rasante Wachstum unseres Sektors ist auf klare Serviceorientierung, effiziente Mittel-Verwaltung und beeindruckende Forschungsleistungen zurückzuführen“, sagte Karl Wöber, 1. Vorsitzender-Stellvertreter der ÖPUK.

Der Vorstand wies insbesondere auf die strenge Qualitätsprüfung durch die Akkreditierungsagentur des Bundes, AQ Austria und die wirtschaftliche Effizienz in der Finanzierung der Studienplätze hin.
„Seit über zwei Jahrzehnten bringen wir Studierende, Lehrende und Forschende aus der ganzen Welt nach Österreich, verbessern die heimische wissenschaftliche Leistungsbilanz und tragen maßgeblich zur Wertschöpfung am Standort bei. Für viele Berufsgruppen schließen wir klaffende Ausbildungs- und Versorgungslücken, zum Beispiel in der Medizin und im Lehramt. Unsere Leistungen für den Standort sind  offensichtlich – aber zu wenig anerkannt. Daher haben wir sechs konkrete Forderungen an die kommende Regierung formuliert“, führte der Vorsitzende der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz, Martin Rummel in der heutigen Pressekonferenz im Presseclub Concordia aus.

  • Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter privatrechtlich organisierter Universitäten und Hochschulen in alle bildungsstrategischen Gremien (wie z.B. FWF, FFG, AQ Austria, AGs des BMBWF…).

  • Studienplatzfinanzierung für Mangelberufe: Für die Ausbildungen zu Mangelberufen (insbesondere solchen, die in Kooperationen mit öffentlichen Universitäten angeboten werden) müssen das Bundesfinanzierungsverbot und die Bedarfsprüfung ausgesetzt werden (z.B. Lehramts- oder Medizinstudium).

  • Bessere „Arbeitsverteilung“ im tertiären Bereich: Für die bestmögliche Nutzung aller Ausbildungsressourcen am Hochschulstandort sollen StudienbewerberInnen, die an öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen aufgrund von Kapazitätsgrenzen abgelehnt wurden auf das privatrechtliche Studienangebot hingewiesen werden. Die in ihrer Anzahl limitierten Studienplätze an staatlich finanzierten Universitäten und Fachhochschulen sollen vorrangig an finanziell benachteiligte Studierende vergeben werden.

  • Benennen dürfen, was ist: Universität oder Hochschule:
    Nicht alle der 19 Institutionen, die diesem Sektor angehören, sind privatwirtschaftlich, ein guter Teil wird von Bundesländern oder Stiftungen getragen. Privatrechtlich organisierte Universitäten und Hochschulen, die im mehrheitlichen Eigentum öffentlicher Körperschaften sind, müssen die Bezeichnung „Privatuniversität“ bzw. „Privathochschule“ durch die verpflichtende Nennung der finanzierenden Körperschaft ersetzen können, z.B. „Universität des Landes XXX“ bzw. „Hochschule des Landes XXX“.

  • Gleichwertige Antragsberechtigung: Generell müssen privatrechtliche Institutionen bei allen Ausschreibungen für Forschungsprojekte, für die öffentliche Universitäten antragsberechtigt sind, ebenfalls antragsberechtigt sein (z.B. Ausschreibungen für bilaterale Forschungskooperationen). Mitglieder von europäischen Hochschulallianzen müssen zur Förderung dieser Kooperationen finanzielle Unterstützung erhalten dürfen.

  • Akkreditierung als Begleitung: Der Begleitungs- und Verhandlungscharakter muss auch in den Akkreditierungsverfahren für die privatrechtlichen Universitäten und Hochschulen gelten. Derzeit versteht sich die AQ Austria nicht als Begleitung zur wissenschaftlichen und infrastrukturellen Qualitätssicherung durch GutachterInnen, sondern als behördliches Genehmigungsorgan. Es gilt daher, die Verfahren entsprechend zu ändern.Des Weiteren fordern wir eine Differenzierung der Methoden des Verfahrens zur institutionellen Verlängerung der Akkreditierung, wenn eine Institution zweimalig oder mindestens fünfzehn Jahre lang die Anforderungen einer Akkreditierung erfüllt hat.


Zur Umsetzung der Forderungen bedürfe es zu einem guten Teil der Kommunikation auf Augenhöhe und des Respekts vor den Leistungen des Sektors, nur für einen kleinen Teil sind gesetzliche Anpassungen notwendig. In diesem Sinne freue sich die ÖPUK auf die gedeihliche Zusammenarbeit nicht nur mit den öffentlichen Universitäten und den Fachhochschulen, sondern vor allem mit der kommenden Regierungskoalition, ließ der Vorstand unisono vernehmen.

Foto von den ÖPUK-Vorstandsmitgliedern: Karl Wöber, Martin Rummel, Ulrike Plettenbacher und Stefan Hampl © NDU / Mark Siegmar

Hier zur OTS-Aussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241210_OTS0013/25-jahre-privatuniversitaetengesetz-forderungen-der-privatrechtlichen-universitaeten-und-hochschulen-an-die-kuenftige-regierung