- Eine eigene Rechtsvorschrift regelt das Privatuniversitätengesetz (Fassung vom 15.07.2016) HIER lesen Sie mehr
- Um in Österreich als Privatuniversität tätig zu sein, bedarf es gemäß § 1 Privatuniversitätengesetz einer Akkreditierung durch die AQ Austria. Die Erstakkreditierung bezieht sich sowohl auf die Institution selbst, als auch auf die zu diesem Zeitpunkt beantragten Studiengänge. HIER lesen Sie mehr
- Die Privatuniversitäten-Akkreditierungsverordnung (PU-AkkVO) gibt die Regelungen vor, die notwendig sind, um ein Studium dem Qualitätstest zu unterziehen. HIER lesen Sie mehr