Wien (OTS) – „Wissenschaft lebt von der fachlichen Integrität ihrer Forschenden und den ethischen Prinzipien, auf denen ihr Handeln beruht“, betont Wissenschaftsminister Heinz Faßmann. Deshalb halte er es nicht nur als ihr Vorsitzender, sondern auch als Wissenschaftler für richtig und wichtig, dass die Hochschulkonferenz diesen neuen Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft vorlegt. „Wir, die Forschenden, tragen die gesellschaftliche Verantwortung, zur Glaubwürdigkeit von Wissenschaft durch unser eigenes Wirken beizutragen. Wie wichtig das ist, zeigt gerade die aktuelle Corona-Krise, in der Wissenschaft besonders kritisch hinterfragt wird“, so Faßmann.
Deshalb sei er Klement Tockner, dem Präsidenten des Wissenschaftsfonds FWF, besonders dankbar, dass er sich der Aufgabe angenommen hatte, den Vorsitz in jener Arbeitsgruppe zu übernehmen, die diesen Praxisleitfaden für die Hochschulkonferenz erstellt hat. Faßmanns Dank gelte natürlich auch den übrigen namhaften Vertreterinnen und Vertretern von Universitäten, von Forschungsinstituten, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), der Interessensvertretungen – der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), der Österreichischen Fachhochschulkonferenz (FHK) sowie der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) sowie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Mitglied dieser Arbeitsgruppe waren und tatkräftig daran mitgewirkt haben.
Bereits im April 2018 hatte die Gruppe ihre Arbeit aufgenommen. Das sei ein herausfordernder Prozess gewesen, erzählt ihr Vorsitzender Tockner, der auch das eigentliche Redaktionsteam koordinierte. „Unser Ziel war, einen Praxisleitfaden zu erstellen, der sowohl die Forschungsintegrität als auch die Forschungsethik umfasst, weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Arbeit beides berücksichtigen müssen“, sagt er. Innerhalb der Scientific Community werde ein verantwortungsvolles, ehrliches, transparentes und faires Verhalten von Forschenden ebenso erwartet, wie eines, das niemandem – weder Mensch noch Tier – Schaden zufüge.
Orientierungshilfe für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen
Das Ergebnis umfasst 43 Seiten und gliedert sich in drei Teile. Teil 1 beinhaltet allgemeine Grundprinzipien der Forschungsintegrität und Forschungsethik, die sich an alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler richten. Teil 2 listet die Ethikkommissionen und Kommissionen für wissenschaftliche Integrität in Österreich auf. Teil 3 beschreibt die Handlungsfelder guter wissenschaftlicher Praxis und der Forschungsethik und führt Best-Practice-Beispiele dazu an. Tockner: „Für die meisten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind die Standards, die der Praxisleitfaden anführt, gelebte Praxis. Unser Ziel war, ein Dokument zu schaffen, das Orientierung und Halt geben soll – gerade in diesen bewegten Zeiten.“ Deshalb freue es den FWF-Präsidenten und AG-Leiter besonders, dass die Hochschulkonferenz das nun vorliegende Dokument in ihrer letzten Sitzung am 14. Oktober 2020 einvernehmlich beschloss.
Der „Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft steht der Homepage des Wissenschaftsministerium unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulgremien-und-akteur-inn en/Hochschulkonferenz.html zum Download bereit.
Mitglieder der Arbeitsgruppe, die den Praxisleitfaden erstellt hat:
- Prof. Dr. Klement Tockner, FWF/ÖAWI (Vorsitzender)
- PD Dr. Ole Döring, Karlsruhe Institut für Technologie/Österreichische Privatuniversitäten-Konferenz (ÖPUK) • Prof.in Dr.in Christiane Druml, Medizinische Universität Wien • Prof.in Dr.in Iris Eisenberger, Universität für Bodenkultur • Prof.in Dr.in Ulrike Felt, Universität Wien
- Dr.in Nicole Föger, ÖAWI
- Prof. Dr. Johannes Fröhlich, Technische Universität Wien/uniko • Mag. Dr. Erich Grießler, IHS
- Kmsr. Mag. Lothar Hahn, BMBWF (Protokoll)
- Prof. Dr. Ulrich Körtner, Universität Wien
- Prof. Dr. Gernot Kubin, Technische Universität Graz/Senatsvorsitzendenkonferenz
- Prof.in Dr.in Barbara Obermayer-Pietsch, Medizinische Universität Graz/Senatsvorsitzendenkonferenz
- Prof. Dr. Karl Peter Pfeiffer, FH Joanneum/Fachhochschulkonferenz • Mag. Nikolaus Possanner, Wissenschaftsrat
- Dr. Marjo Rauhala, Technische Universität Wien/uniko
- Dr. Falk Reckling, FWF
- MR Dr. Christian Smoliner, BMBWF
Ziele, Aufgaben und Zusammensetzung der Hochschulkonferenz
Die Hochschulkonferenz (HSK) wurde 2012 als Beratungs- und Koordinationsgremiums des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) eingerichtet, in dem alle vier Hochschulsektoren (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschule und Privatuniversitäten) vertreten sind. Gemeinsam erarbeiten sie Empfehlungen und Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulraums.
Im Kernteam der Hochschulkonferenz vertreten sind derzeit neben Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und weiteren BMBWF-Vertreterinnen und Vertretern: ÖH-Vorsitzende Sabine Hanger, Sabine Seidler und Heinz Engl, die Präsidentin und einer ihrer Stellvertreter der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) Raimund Ribitsch und Andreas Breinbauer, der Präsident der Österreichischen Fachhochschulkonferenz und sein Vize, Christoph Berger, der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der Österreichischen Pädagogischen Hochschulen (RÖPH), Karl Wöber, der Präsident der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz, Gernot Kubin, der Vorsitzende der Senatsvorsitzendenkonferenz der österreichischen Universitäten sowie Antonio Loprieno, der Vorsitzende des Wissenschaftsrates.
Rückfragehinweis:
BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
01 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at