ÖPUK präsentierte Ziele und Forderungen für 2020

Über 10.000 Studierende (10.202) und eine Verdreifachung der Studienabschlüsse seit dem Jahr 2005/06: Das Zusammenführen der Aufgabenbereiche von drei Qualitätssicherungsagenturen im Jahr 2012 hat zu einem steigenden Bewusstsein über die hohen Qualitätsanforderungen an Privatuniversitäten beigetragen. Zudem hat die Aufnahme der ÖPUK in die Österreichische Hochschulkonferenz eine neue Qualität des Dialogs ermöglicht. Seitdem Privatuniversitäten Zugang zu den kompetitiven Forschungsförderungsprogrammen des Bundes haben, konnten Forscherinnen und Forscher an österreichischen Privatuniversitäten bereits mehrere bemerkenswerte Erfolge erzielen. Darüber hinaus wurden durch die aktive Teilnahme der Studierenden in der österreichischen Hochschülerschaft sowie durch die Aufnahme der Privatuniversitäten in die Delegiertenversammlung des FWF und in die NQR Steuerungsgruppe weitere wichtige Schritte in der Entwicklung des privaten Hochschulsektors in Österreich erzielt.

Aktuelle Entwicklungen: Anzahl der Studierenden und die Qualitätssicherung an Privatuniversitäten
In Österreich gibt es derzeit 12 Privatuniversitäten, die seit 2000 in mehr als 150 Studiengängen ein vielfältiges akademisches Programm anbieten. In den letzten 5 Studienjahren verzeichneten die Privatuniversitäten mit +61% die höchste Zuwachsrate innerhalb der drei Hochschulsektoren, auch im Studienjahr 2015/16 konnte wieder ein starker Anstieg (+9,8%) registriert und der Marktanteil weiter ausgebaut werden, erklärt ÖPUK-Präsident Dr. Karl Wöber: „Insgesamt absolvieren derzeit zwar nur 2,8% der Studierenden ein Studium an einer Privatuniversität (10.202), betrachtet man jedoch den Anteil der internationalen Studierenden, so ist dieser an den Privatuniversitäten mit 39% deutlich höher als an den Fachhochschulen und staatlichen Universitäten.“ Die Privatuniversitäten bieten daher eine gute Ergänzung zu den staatlichen Universitäten und zeigen in vielerlei Hinsicht ein wegweisendes Profil: Sie zeichnen sich nicht nur durch ihr hochwertiges serviceorientiertes Angebot und persönliche und individuelle Betreuung aus, sondern auch durch die hervorragenden Rekrutierungsmöglichkeiten unter den besten Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern. „Die verpflichtende Akkreditierung und regelmäßig wiederkehrende Reakkreditierung der Privatuniversitäten ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu staatlichen Universitäten“, so der ÖPUK-Vorstand.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts- Akkreditierungsgesetz – UniAkkG), wurde erstmals in Österreich die Möglichkeit geschaffen, Privatuniversitäten einzurichten. Durch die Neuregelung im Bereich der externen Qualitätssicherung durch das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) mussten auch die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung der Privatuniversitäten angepasst werden. Die Einrichtung von Privatuniversitäten wird im Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) geregelt, das neben den Akkreditierungs- voraussetzungen nunmehr Bestimmungen über Studien, Organisation, Personal, Finanzierungsverbot des Bundes und Berichtswesen der Privatuniversitäten umfasst. Präsident Karl Wöber im Rahmen des Pressegesprächs: „Die Gestaltungsfreiheit der Privatuniversitäten ist ein hohes Gut und muss gesichert werden. Akkreditierungsvorgaben betreffend Organisation und Qualitätsmanagement sollen sich an international führenden Hochschulen und nicht nur am in Österreich geltenden Universitätsgesetz für staatliche Universitäten orientieren. Bei der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen liegt jedoch noch viel Arbeit vor uns. Ein Spannungsfeld mit hoher Problematik ergibt sich, wenn staatliche Universitäten oder Fachhochschulen kostenpflichtige Universitätslehrgänge anbieten und damit in ein unmittelbares Konkurrenzverhältnis zu Privatuniversitäten treten, aber nicht denselben strengen Akkrediterungsbestimmungen und Qualitätskontrollen wie Privatuniversitäten unterliegen. Hier verschwimmt dann oft die Grenze zwischen öffentlichem Bildungsauftrag, Bundesfinanzierung und privatwirtschaftlichem Engagement von bundesfinanzierten Mitarbeiter die an einer staatlichen Universität oder Fachhochschule beschäftigt sind.“

Neue Studienangebote und der laufende Ausbau der Infrastruktur
Die heimischen Privatuniversitäten bieten ein breites Studienangebot – von Musik und Kunst über Medizin und Psychologie bis hin zu Theologie, Philosophie, Technik, neuen Medien und Internationalem Management. Die Angebote werden laufend erweitert (eine aktuelle Beschreibung der neuen Angebote gibt es online www.oepuk.ac.at). Aufgrund der hohen Nachfrage und der wachsenden Studierendenanzahl wird aber auch in neue Infrastruktur investiert, erzählt Mag. Christian Hoffmann, Vorstandsmitglied der ÖPUK und Sprecher der PR-Gruppe der Privatuniversitäten, und gibt einen aktuellen Überblick: „Die Anton Bruckner Privatuniversität bezog im Sommer 2015 den Neubau des Universitätsgebäudes in Linz-Urfahr. Die Webster Vienna Private University übersiedelte im Herbst 2014 an den neuen Standort im Palais Wenkheim im 2. Bezirk. Aufgrund der steigendenden Anzahl der Studierenden nutzt die Privatuniversität Schloss Seeburg seit Oktober neue Räumlichkeiten beim Strandbad mit Blick auf den Wallersee. Die Danube Private University wird aktuell mit einem Neubau auf dem ehemaligen Gelände des Bahnhofes Krems-Stein mit ca. 3.000 m² an Hörsälen, Audimax und Büroräumlichkeiten erweitert. Das neue Karl Landsteiner Universitätsgebäude am Campus Krems wird Ende 2016 fertiggestellt. Der Neubau der Sigmund Freud Privatuniversität SFU MED ist seit Herbst 2016 auf dem Freudplatz 3 zu finden, die Fertigstellung des neuen Gebäudes ist voraussichtlich 2018, seit September 2016 gibt es einen Interim-Standort SFU MED in der Kelsenstrasse 2, 1030 Wien.“

Forschung und Entwicklung an den Privatuniversitäten
Die privatuniversitäre Forschung und Entwicklung (F&E) gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung und ist eine zentrale Aufgabe der Privatuniversitäten. Der Zugang zur zentralen öffentlichen Forschungsförderung in Österreich wurde jedoch erst im Jahr 2012 möglich. Seitdem können sich Forschungsprojekte privater Universitäten mit solchen von öffentlichen Institutionen direkt messen und privatuniversitäre Forschung rückt zunehmend auch ins Blickfeld der internationalen Öffentlichkeit, etwa auch im Rahmen von Forschungskooperationen mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG erklärt Hoffmann und skizziert einige Beispiele: „Das 2013 gegründete Zentrum für Querschnitt- und Geweberegeneration der PMU in Salzburg, SCI-TReCS (Spinal Cord Injury and Tissue Regeneration Center Salzburg) hat zum Ziel, Patienten mit Rückenmarksverletzungen nach dem aktuellsten Stand der Wissenschaft zu versorgen und Therapien zur Rückenmarksregeneration zu entwickeln. Daneben werden Mechanismen der Geweberegeneration erforscht, um die Heilung von zerstörtem Gewebe und Organen im Allgemeinen therapeutisch zu ermöglichen.“ Der Studien- und Forschungsschwerpunkt Wirtschaft – Ethik – Gesellschaft (WiEGe) wiederum ist ein interdisziplinäres Forschungsprojekt an der Katholischen Privatuniversität (KU) Linz, das den unmittelbaren Diskurs zwischen Ökonomie, Soziologie und Theologie sucht. Die „Entwicklung und Erschließung der Künste“ an Kunst- und Musikuniversitäten stellt das Pendant zur Forschung an wissenschaftlichen Universitäten dar. Die Erschließung der Künste findet an Universitäten, die den performativen Künsten (Musik, Schauspiel, Tanz) gewidmet sind, zunächst vorrangig im Rahmen von künstlerischen Aufführungen statt. Die Anton Bruckner Privatuniversität bietet jährlich durchschnittlich 500 öffentliche Veranstaltungen. 2014 wurde erfolgreich ein Institut für Wissenschaft und Forschung an der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien implementiert. Der European Research Council wiederum hat der MODUL University Vienna einen Consolidator Grant in der Höhe von 2 Mio. EUR zuerkannt, um Landnutzungsrechte von indigenen Bevölkerungsschichten in Bezug auf die Optimierung der rechtlichen Verwaltungs-Struktur in einem fünfjährigen Projekt zu analysieren. Es handelt sich dabei um den ersten ERC Grant, den eine österreichische Privatuniversität erhalten hat.

Gemeinsame Kooperationen zwischen Universitäten
Ein Ziel der Österreichischen Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK) ist die Förderung von Kooperationen innerhalb und zwischen den Hochschulsektoren in Österreich. Ein Beispiel sind etwa Doktorats-Lehrveranstaltungen, die derzeit an drei Privatuniversitäten für die Studierenden angeboten werden –an der UMIT, der KU Linz und der Modul University Vienna. Die teilnehmenden Privatuniversitäten verzichten auf die gegenseitige Verrechnung von Studiengebühren, informieren und unterstützen ihre Studierenden, die an einer der anderen Privatuniversitäten eine Lehrveranstaltung besuchen möchten. Sie ermöglichen somit einen einfachen Zugang zu einem wesentlich breiteren Lehrveranstaltungsangebot als bisher. An den drei Privatuniversitäten sind mehr als 60 Professorinnen und Professoren beschäftigt die den Studierenden im Rahmen dieser Kooperation als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Insgesamt studieren derzeit rund 340 Personen ein Doktoratsstudium an einer der fünf  Privatuniversitäten mit Doktoratsstudien, 167 (49%) davon profitieren von der neuen Kooperation.

10 Ziele und Forderungen der ÖPUK
Trotz der bisher guten Entwicklungen der letzten Jahre sieht ÖPUK-Präsident Wöber für die Zukunft viele weitere Herausforderungen: „Unser Ziel sind 15.000 Studierende bis zum Jahr 2020. Dafür sind einige Änderungen notwendig. An erster Stelle steht die Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen, wie etwa die Angleichung der Akkreditierungsvoraussetzungen für Universitätslehrgänge in allen Hochschulsektoren, der Möglichkeit auch Studiengänge mit überwiegend externen LektorInnen anbieten zu dürfen und das Problem der Ungleichbehandlung bei der Besetzung wichtiger Gremien.“ Außerdem, so Karl Wöber, soll die Bescheinigung der Konformität der Berufsqualifikationen für Studien, die zu reglementierten Berufen führen, ausschließlich im Kompetenzbereich der Akkreditierungsbehörde geregelt werden. Für eine vollständige Gleichberechtigung der Privatuniversitäten im Bereich der Anbieter von Lehramtsstudien soll zudem eine gesetzliche Vorkehrung getroffen werden. Die Verbesserung der nationalen Rahmenbedingungen für Privatuniversitäten soll u.a. durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  1. Staatliche Universitäten und Fachhochschulen sollen für ihre kostenpflichtigen Studienangebote eigene Rechtsträger gründen und die gleichen Anforderungen wie Privatuniversitäten erfüllen.
  2. Die strengen Qualitätsanforderungen für Privatuniversitäten müssen auch für die Studienangebote grenzüberschreitender Bildungsanbieter in Österreich (§ 27 HS-QSG) gelten. Insbesondere soll der Nachweis wissenschaftlicher Forschung im Rahmen der Studienprogramme analog dem der Privatuniversitäten erbracht werden. Die Anerkennungs- und Anrechnungspolitik von Bildungsangeboten nach § 27 HS-QSG soll den Standards internationaler Spitzenuniversitäten unterliegen.
  3. Privatuniversitäten sollen, wie Fachhochschulen, Studienprogramme auch mit einer überwiegenden Anzahl an externen Lehrenden (praxis- bzw. angewandt forschungsorientiert) anbieten dürfen. Derzeit wird diese Möglichkeit durch § 14 (5) lit. h und § 17 (2) lit. c PUAkkVO verhindert.
  4. Studierende an Privatuniversitäten sollen Matrikelnummern analog zu den staatlichen Universitäten bekommen (Studierende an Privatuniversitäten fühlen sich derzeit nicht voll anerkannt und haben bei Stipendienansuchen häufig Schwierigkeiten, weil sie keine behördlich anerkannten Matrikelnummern besitzen). Darüber hinaus gebietet auch die Aufnahme der Studierenden an Privatuniversitäten in die ÖH diesen Schritt.
  5. Studierende an Privatuniversitäten sollen dieselben Fördermöglichkeiten wie Studierende an staatlichen Hochschulen erhalten. Das Stipendienangebot des Bundes ist weiter auszubauen, wobei bei der Vergabe der Stipendien vorrangig auf die Bedürftigkeit der Bewerber Rücksicht genommen werden soll.
  6. Die Abschaffung der verbindlichen Bezeichnung „Privatuniversität“ in der Namensgebung der Universität und in der Berufsbezeichnung ihrer MitarbeiterInnen (§ 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 3 PUG). Beispiel: § 56c UrhRG „Schulen und Universitäten dürfen für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Werke der Filmkunst und die damit verbundenen Werke der Tonkunst öffentlich aufführen.“ – es ist unklar ob diese Bestimmung auch für Privatuniversitäten gilt.
  7. Die Studienzulassungsprüfung an Privatuniversitäten soll auch für eine Zulassung zu dem entsprechenden Fach an einer staatlichen Universität gelten (wie das vice versa der Fall ist).
  8. Eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte österreichischer Privatuniversitäten (z.B. Gleicher Stimmenanteil in der Generalversammlung der AQ Austria und in der österreichischen Hochschulkonferenz wie staatliche Universitäten).
  9. Eine stärkere Förderung von Kooperationen zwischen privaten und staatlichen Universitäten (z.B. Doktoratskollegs).
  10. Der Abbau von bürokratischen Hürden bei Einreiseverfahren und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Nicht-EU-Studierende an österreichischen Privatuniversitäten.

PRESSEMAPPE zum DOWNLOADEN:

oepuk-pressemappe-18_10_2016_pk

Rückfragehinweis:
Mag. Christian Hoffmann
Sprecher der ÖPUK PR-Gruppe
T: +43 (1) 3203555 100
presse@oepuk.ac.at
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