Forderungen der ÖPUK an die Bundesregierung der Legislaturperiode ab 2024

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Präambel

Die Stärke des österreichischen Hochschulsystems ist die Entwicklung seiner sektoralen Vielfalt. Wir, die privatrechtlich organisierten Universitäten und Hochschulen, spielen in diesem Bildungskonzert eine immens stärkende Rolle für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Österreich:

Seit über zwei Jahrzehnten bringen wir Studierende, Lehrende und Forschende aus der ganzen Welt nach Österreich, verbessern die heimische wissenschaftliche Leistungsbilanz und tragen maßgeblich zur Wertschöpfung am Standort bei. Für viele Berufsgruppen schließen wir klaffende Ausbildungs- und Versorgungslücken. Wir ermöglichen jungen Menschen innovative, zukunftsorientierte und forschungsbasierte Ausbildungen.

Die privatrechtlich organisierten Universitäten sind daher unverzichtbarer Bestandteil des Hochschulstandortes Österreich.

Unsere Leistungen wurden von bisherigen Regierungen nicht angemessen gewürdigt. Das muss sich ändern.

Wir fordern von der neuen Bundesregierung den Mut, den privatrechtlich organisierten Universitäten und Hochschulen mit Respekt zu begegnen. Unsere Angebote sowie unsere Governance- und Finanzierungsmodelle sind zu würdigen.

Wir stellen daher folgende Forderungen für die hochschulpolitische Praxis:

  1. Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter privatrechtlich organisierter Universitäten und Hochschulen in alle bildungsstrategischen Gremien (wie z.B. FWF, FFG, AQ Austria, AGs des bmbwf …). Das muss in Zukunft selbstverständlich sein!

  2. Studienplatzfinanzierung für Mangelberufe: Für die Ausbildungen zu Mangelberufen (insbesondere solchen, die in Kooperationen mit öffentlichen Universitäten angeboten werden) müssen das Bundesfinanzierungsverbot und die Bedarfsprüfung ausgesetzt werden (z.B. Lehramts- oder Medizinstudium).

  3. Bessere „Arbeitsverteilung“ im tertiären Bereich: Für die bestmögliche Nutzung aller Ausbildungsressourcen am Hochschulstandort sollen auf öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen aufgrund von Kapazitätsgrenzen abgelehnte StudienbewerberInnen auf das privatrechtliche Studienangebot hingewiesen werden. Die in ihrer Anzahl limitierten Studienplätze an staatlich finanzierten Universitäten und Fachhochschulen sollen vorrangig an finanziell benachteiligte Studierende vergeben werden.

  4. Benennen dürfen, was ist: Universität oder Hochschule:
    Der Begriff „privat“ kann aufgrund der Mehrdeutigkeit irreführend sein. Privatrechtlich organisierte Universitäten und Hochschulen, die im mehrheitlichen Eigentum öffentlicher Körperschaften sind, müssen die Bezeichnung „Privatuniversität“ bzw. „Privathochschule“ durch die verpflichtende Nennung der finanzierenden Körperschaft ersetzen können, z.B. „Universität des Landes XXX“ bzw. „Hochschule des Landes XXX“. Die Profilbildung einer „Privathochschule“ im Sinne einer „Fachhochschule“ muss möglich sein.

  5. Gleichwertige Antragsberechtigung: Generell müssen privatrechtliche Institutionen bei allen Ausschreibungen für Forschungsprojekte, für die öffentliche Universitäten antragsberechtigt sind, ebenfalls antragsberechtigt sein (z.B. Ausschreibungen für bilaterale Forschungskooperationen). Mitglieder von europäischen Hochschulallianzen müssen zur Förderung dieser Kooperationen finanzielle Unterstützung erhalten dürfen.

  6. Akkreditierung als Begleitung: Der Begleitungs- und Verhandlungscharakter muss auch in den Akkreditierungsverfahren für die privatrechtlichen Universitäten und Hochschulen gelten. Derzeit versteht sich die AQ Austria nicht als Begleitung zur wissenschaftlichen und infrastrukturellen Qualitätssicherung durch GutachterInnen, sondern als behördliches Genehmigungsorgan. Es gilt daher, die Verfahren entsprechend zu ändern.
    Des Weiteren fordern wir eine Differenzierung der Methoden des Verfahrens zur institutionellen Verlängerung der Akkreditierung, wenn eine Institution zweimalig oder mindestens fünfzehn Jahre lang die Anforderungen einer Akkreditierung erfüllt hat.


Hier zur Broschüre Österreichs privatrechtliche Universitäten und Hochschulen_Erfolgsfaktoren und Forderungen