Stellungnahme des Vorstands der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen
Zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt der Vorstand der Österreichischen
Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) nach eingehender Konsultation der ÖPUKArbeitsgruppen „Recht“ und „Qualitätssicherung“, in denen Fachleute aller
Privatuniversitäten und -hochschulen vertreten sind, wie folgt Stellung: Allgemeine Vorbemerkung-
Die ÖPUK lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf mit aller Deutlichkeit ab. Errepräsentiert
einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Autonomie privater Universitäten und
Hochschulen, mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit sowie akademische Freiheit
signifikant zu beschränken. Des Weiteren bestreitet die ÖPUK das öffentliche Interesse an
dieser Maßnahme sowie auch (und vor allem) ihre Geeignetheit und Adäquanz.
Erläuterung der Ablehnung im Detail
Stellungnahme der Central European University (CEU) zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, das Hochschulgesetz 2005 – HG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG, das Fachhochschulgesetz – FHG und das Privathochschulgesetz – PrivHG geändert werden sollen
Die Central European University hat den Gesetzesentwurf bereits umfassend im Rahmen der
Stellungnahme zu der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) und der
Stellungnahme der AG Recht der ÖPUK kommentiert. Im Lichte der drakonischen Einschnitte, und
der umfassenden Beeinträchtigung der Gesellschafterstruktur, die mit der Neufassung des
§5 PrivHG einher ginge, halten wir es für notwendig, auf die damit verbundenen Probleme
nochmals gesondert hinzuweisen.