Die Privatuniversitäten sind der jüngste Teil des österreichischen Hochschulsystems. Im Jahr 1999 wurde ein Bundesgesetz beschlossen, welches es Privatinstitutionen und Personen ermöglicht, eine Universität zu gründen. Um jedoch die Qualität sicherzustellen, muss sich jede Bildungseinrichtung, die sich Privatuniversität nennen und somit akademische Bachelor und Master Studienabschlüsse vergeben will, der Prüfung durch den Österreichischen Akkreditierungsrat (AQ AUSTRIA) unterziehen. Diese Prüfung stellt hohe Ansprüche, wie die Quote von nur 15% aller Projektbewerber zeigt, welche die Zulassung erhalten. Diese Zulassung wird in regelmäßigen Abständen weiter überprüft, um einen hohen Qualitätsstandart zu garantieren. In Österreich gibt es derzeit 13 Privatuniversitäten die seit dem Jahr 2000 in mehr als 150 Studiengängen ein vielfältiges akademisches Programm anbieten.