Folgende Zugangsvoraussetzungen sind zu erfüllen:
• Die allgemeine Universitätsreife (Matura, Studienberechtigungs- oder Studienzulassungsprüfung)
• Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*in lt. § 10 (2) Psychotherapiegesetz
• Die Kenntnis der deutschen Sprache
• Vollendetes 24. Lebensjahr
• Abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum
• Aufnahmebestätigung ins Fachspezifikum
Details unter: suttneruni.at/studium
Der Universitätslehrgang Psychotherapie mit Schwerpunkt Fachspezifikum zielt darauf ab, die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*in in einen universitären Rahmen zu fassen und eng mit der Entwicklung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu verschränken, die für das Feld der Psychotherapiewissenschaft wesentlich sind. Dazu werden die gesetzlich vorgeschriebenen Elemente der fachspezifischen Psychotherapieausbildung um eine begleitende wissenschaftliche Reflexion und Kernbereiche der Psychotherapieforschung ergänzt. Für die fachspezifischen Teile kooperiert die Suttneruni mit psychotherapeutischen Ausbildungsvereinen.